Informations- und Akzeptanzkampagne Erneuerbare Energien Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000402
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Informations- und Akzeptanzkampagne Erneuerbare Energien
Los 1: Im Rahmen des Projektes „Wärmewende“ ist eine Informationskampagne geplant, die sich an die breite Öffentlichkeit richtet. Damit werden die an LENK gestellten Aufgaben aus dem Aktionsprogramm Energie umgesetzt. Für die zielgruppengerechte Umsetzung der Kampagne ist ein schlüssiges Kommunikationskonzept notwendig. Des Weiteren muss umfangreiches Begleitmaterial in Form von Videos, Slide-Shows, Social-Media-Beiträgen erstellt werden. Die Roadshow erfordert ein geeignetes Konzept für eine mobile Ausstellung bzw. Werkstatt.
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Los 2: Des Weiteren soll im Rahmen des Projektes „Windkümmerer 2.0“ eine Informations- und Akzeptanzkampagne durchgeführt werden.
Bei der Windenergie handelt es sich um ein sehr emotionales und kontrovers diskutiertes Thema, das in der Bevölkerung viele Ängste auslöst. Die Kampagne zielt vor allem darauf ab, Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie in der bayerischen Bevölkerung zu erhöhen und die Notwendigkeit für diese Maßnahmen zu vermitteln. Im Fokus steht die zielgruppengerechte Aufbereitung der Inhalte samt passendem Wording und Design in einer crossmedialen, auf die Zielgruppe zugeschnittene Gesamtkampagne.
Informationskampagne Wärmewende
Informationskampagne Wärmewende
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung. Vertragsende 30.11.2024. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt über die Einfache Richtwertmethode.
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Bewerber dürfen sich auf ein oder beide Lose bewerben. Es besteht keine Zuschlagslimitierung, sodass ein Bieter den Zuschlag für alle bebotenen Lose erhalten kann.
Informations- und Akzeptanzkampagne Windenergie
Informations- und Akzeptanzkampagne Windenergie
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung. Vertragsende 30.11.2025. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt über die Einfache Richtwertmethode.
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Bewerber dürfen sich auf ein oder beide Lose bewerben. Es besteht keine Zuschlagslimitierung, sodass ein Bieter den Zuschlag für alle bebotenen Lose erhalten kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Informationskampagne Wärmewende
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Informations- und Akzeptanzkampagne Windenergie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.