Sporthalle Aschau - Sportboden Referenznummer der Bekanntmachung: 3-1-as-22-211
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschau i.Chiemgau
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83229
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sporthalle Aschau - Sportboden
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Errichtung des Sportbodens für den Neubau einer 1,5-fach Sporthalle in Aschau i.Chiemgau.Das Baugrundstück liegt am Rande der Ortschaft und wird von der Schützenstraße erschlossen. An der Südseite des Baugrundstücks schließt ein Sportplatz an, dessen Betrieb, wie aller anderen benachbarten Einrichtungen während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleibt.In dem nördlichen Teil des Gebäudes ist die Sporthalle vorgesehen.Der südliche Teil des Gebäudes beinhaltet diversen Funktionsräume und Technik und wird in Massivbauweise errichtet.
Sporthalle: ca. 697 qm, Geräteraum 1: ca.99 qm, Geräteraum 2: ca.14 qm
83229 Aschau im Chiemgau
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Errichtung des Sportbodens für den Neubau einer 1,5-fach Sporthalle in Aschau i.Chiemgau.Das Baugrundstück liegt am Rande der Ortschaft und wird von der Schützenstraße erschlossen. An der Südseite des Baugrundstücks schließt ein Sportplatz an, dessen Betrieb, wie aller anderen benachbarten Einrichtungen während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleibt.In dem nördlichen Teil des Gebäudes ist die Sporthalle vorgesehen.Der südliche Teil des Gebäudes beinhaltet diversen Funktionsräume und Technik und wird in Massivbauweise errichtet.
Sporthalle: ca. 697 qm, Geräteraum 1: ca.99 qm, Geräteraum 2: ca.14 qm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Holzgerlingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71088
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer
den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in 5 / 5
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]