Zimmerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: H03337822
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zimmerarbeiten
Die Stadt München beabsichtigt die Errichtung eines Actionsportzentrums in der Erna-Eckstein-
Straße. Das geplante Baufeld befindet sich westlich der Erna-Eckstein-Straße, im Norden befindet sich eine Erschließungsstraße, welche nur vom Actionsportzentrum und der Kita / Jugendfreizeit genutzt werden soll. Im Süden verlaufen die Bahngleise der Stammstrecke zwischen Pasing und Hauptbahnhof.
Gewerk: Zimmerarbeiten
Erna Eckstein Straße, München
Lieferung und Montage von Zimmererarbeiten (Dachkonstruktionen, auf 2
Bauteilen).
Bauteil Halle, als Tonnendach, auf eine bestehende Stahlkonstruktion:
* Sparren und Riegel aus KVH, C24, ca. 35 m3
* Brettschichtholz, GL24h, ca. 3 m3
* Furnierschichtholz, ca. 13,5 m3
* Dachschalung, ca. 1.130 m2
* Lattung, ca. 1.130 m2
* Aufsparrendämmung, Steinwolle, 80mm ca. 1.000m2
Bauteil Anbau, Pultdach:
* Bauschnittholz, mit Abbund, C24, ca. 3m3
* Dachschalung ca. 95m2
* Lattung ca. 95m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Waldmünchen OT Geigant
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.