Vergabeverfahren Patientendatenmanagementsystem 2 Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabeverfahren Patientendatenmanagementsystem 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.martha-maria.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Patientendatenmanagementsystem 2
Lieferung, Einrichtung und Wartung/Pflege eines Patientendatenmanagementsystems für zwei Intensivstation, ein Stroke Unit und eine Notaufnahme nach Maßgabe der Vergabeunterlagen
Los 1
Nürnberg
Patientendatenmanagementsystem für eine Intensivstation für den Standort Nürnberg: Für Auftraggeber Martha-Maria Krankenhaus gemeinnützige GmbH:, Lieferung, Installation und Wartung/Pflege einer Software
zum Patientendatenmanagementsystem mit Schnittstelle zum Krankenhausinformationssystem ORBIS, zum Monitoringsystem Dräger Infinity und Kompatibilität zu Infusionspumpen-Systemen von Fresenius und Braun für eine Intensivstation für den Standort Nürnberg
Verlängerung jeweils um ein Jahr durch den Auftraggeber möglich. Laufzeit bezieht sich auf Leistungen, die Auftraggeber nach Abnahme beauftragen kann, insbes. Wartung, Support und Service sowie Anpassungsleistungen (Ziff. 5 und 6 des Preisblatts für dieses Los)
Los 2
München
Patientendatenmanagementsystem für eine Intensivstation für den Standort München: Für Auftraggeber Martha-Maria Krankenhaus gemeinnützige GmbH, Lieferung, Installation und Wartung/Pflege einer Software
zum Patientendatenmanagementsystem mit Schnittstelle zum Krankenhausinformationssystem ORBIS sowie zum Monitoringsystem Dräger Infinity für eine Intensivstation für den Standort München
Verlängerung jeweils um ein Jahr durch den Auftraggeber möglich. Laufzeit bezieht sich auf Leistungen, die Auftraggeber nach Abnahme beauftragen kann, insbes. Wartung, Support und Service sowie Anpassungsleistungen (Ziff. 5 und 6 des Preisblatts für dieses Los)
Los 3
Halle
Patientendatenmanagement System für ein Stroke Unit für den Standort Halle: Für Auftraggeber Martha-Maria Krankenhaus Halle-Dölau gemeinnützige GmbH, Lieferung, Installation und Wartung/Pflege einer Software zum
Patientendatenmanagementsystem mit Schnittstelle zum Krankenhausinformationssystem ORBIS sowie zum Monitoringsystem Dräger Infinity für ein Stroke Unit für den Standort Halle
Verlängerung jeweils um ein Jahr durch den Auftraggeber möglich. Laufzeit bezieht sich auf Leistungen, die Auftraggeber nach Abnahme beauftragen kann, insbes. Wartung, Support und Service sowie Anpassungsleistungen (Ziff. 5 und 6 des Preisblatts für dieses Los)
Los 4
Halle
Patientendatenmanagementsystem für eine Notaufnahme für den Standort Halle: Für Auftraggeber MarthaMaria Krankenhaus Halle-Dölau gemeinnützige GmbH, Lieferung, Installation und Wartung/Pflege einer Software zum Patientendatenmanagementsystem mit Schnittstelle zum Krankenhausinformationssystem ORBIS sowie zum Monitoringsystem Dräger Infinity für eine Notaufnahme für den Standort Halle
Verlängerung jeweils um ein Jahr durch den Auftraggeber möglich. Laufzeit bezieht sich auf Leistungen, die Auftraggeber nach Abnahme beauftragen kann, insbes. Wartung, Support und Service sowie Anpassungsleistungen (Ziff. 5 und 6 des Preisblatts für dieses Los)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen:
§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
§ 135 GWB lautet wie folgt:
Unwirksamkeit
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Die Vergabe ist hier bereits durch Aufhebung beendet. Eine wirksame Aufhebung kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]