Erweiterung der Sporthalle der Mittelschule in Untermeitingen, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 5-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Untermeitingen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86836
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lechfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Sporthalle der Mittelschule in Untermeitingen, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 5-9
Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 5-9, für die Erweiterung der Sporthalle der Mittelschule in der Gemeinde Untermeitingen von einer 2-fach in eine 3-fach Sporthalle.
Gemeinde Untermeitingen
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 5 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:
- Einarbeitung in die vorhandenen Unterlagen der LPH 1-4 und Übernahme dieser
- Mitwirkung beim Verwendungsnachweis
- in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Die bestehende 2-fach Sporthalle aus dem Jahr 1997/98 soll auf eine 3-fach Sporthalle erweitert werden, um dem Bevölkerungszuzug auch infrastrukturell Rechnung zu tragen und den verschiedenen Abteilungen des Sportvereins die Durchführung von Hallenturnieren zu ermöglichen.
Die Sporthalle ist in Stahlbetonmassivbauweise mit einem Dachtragwerk aus Fischbau-Fachwerkträger in Stahlbauweise errichtet. Diese Konstruktionsweise ist für die Erweiterung fortzuführen.
Im Zuge der Erweiterung von 2-fach auf 3-fach sind auch der beheizte Sporthallenboden und die Prallwände auszutauschen, eine Außenrampe ist anzubauen, um großes Gerät auch auf Sporthallenbodenniveau im UG einbringen zu können, die Geräteräume und der Sanitär-/Umkleidebereich ist zu erweitern. Zudem ist ein Gymnastik-/Mehrzweckraum und die Vergrößerung des Eingangsbereichs zugunsten der Mittagsbetreuung vorgesehen. Sonnenschutzmaßnahmen und neue Trennvorhänge sind anzubringen, die Lüftungsanlage muss erweitert werden, die Heizungsanlage wird komplett erneuert. Auf die gesamte Hallenlänge ist eine Teleskoptribüne einzubauen.
Die Barrierefreiheit ist sicherzustellen, um auch Inklusionsprojekte anbieten zu können.
Das Büro, welches die Leistungen der LPH 1-3 bereits erbracht hat und derzeit die LPH 4 erbringt, gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben sollte und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf den selben Informationsstand zu bringen und den Wissensvorsprung auszugleichen. Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Der Förderantrag wurde Ende 11/2022 eingereicht. Die bisherigen Planungen aus dem Förderantrag sind zwingend für die weitere Planung und Umsetzung heranzuziehen und zu übernehmen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
- Stufe 1: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021;
- Stufe 2: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufe oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung der Sporthalle der Mittelschule in Untermeitingen, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 5-9
Ort: Burgau
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89331
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland