345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-3545-01 Natursteinarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 345-3545-01 Natursteinarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-3545-01 Natursteinarbeiten
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
435,000 m² Liefern Bodenbelag Jurakalk, tellergestrahlt u. gebürstet 317,000 m² Verlegen Bodenbelag EG, OG 118,000 m² Verlegen Bodenbelag UG 155,000 m Zulage Pass-Breiten 72,000 m Haupttreppe HT, Trittstufe 29cm 72,000 m Haupttreppe HT, Setzstufe 17,45 cm 46,000 m Treppe Wohnungen THW, Trittstufe 28,5 cm 46,000 m Treppe Wohnungen THW, Setzstufe 17,45 cm 22,000 m² Eingangsmatten Innen, Belastung stark 15,900 m² Eingangsmatten Innen, Belastung stark
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wendelstein
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 90530
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.