Bodenbelagsarbeiten1 (PVC-Böden) Referenznummer der Bekanntmachung: KB.1062.002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbelagsarbeiten1 (PVC-Böden)
München Klinik Bogenhausen, Neubau Erweiterung Ost (Neubau, HLP, Energiezentrale)
München Klinik Bogenhausen Englschalkinger Straße 77 81925 München
Mit dem Leistungsverzeichnis werden die Bodenbelagsarbeiten sowie die Untergrundvorbereitung für die Ebenen U02 - E00 und E02 - E03 ausgeschrieben. Die Massen von im LV abgefragten Hauptpositionen schlüsseln sich folgendermaßen für den Erweiterungsneubau auf:
- ca. 12.400 m² Untergrundvorbereitung
- ca. 1.000 m Risse und arbeitsfugen schließen
- ca. 12.400 m² Haftbrücke
- ca. 12.400 m² Spachtelarbeiten
- ca. 11.670 m² Bodenverlegearbeiten PVC
- ca. 2.820 m Bodenverlegearbeiten PVC als Friese
- ca. 11.445 m Wannenförmige Sockelausbildung
- ca. 500 m Elastische Versiegelung (Silikon)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bodenbelagsarbeiten1 (PVC-Böden)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Morsbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51597
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y326KT5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.