Neubau Radwegverbindung mit 2 Brücken - Objekt- und Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: TBA/2021-012-O
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Radwegverbindung mit 2 Brücken - Objekt- und Tragwerksplanung
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen nach § 41 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 12 – Konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, LPH 1-3, 5-9 (LPH 4 bei Bedarf) sowie § 49 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 14 – Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke LPH 1-6 für den Neubau einer Radwegverbindung mit 2 Brücken über die Isar in Landshut.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Landshut und der Markt Ergolding planen den Bau eines Rad- und Fußweges, der die Landshuter Stadtviertel Schönbrunn und Mitterwöhr mit den Ergoldinger Ortsteilen Piflas, Albing und Ergolding verbinden soll. Hierbei müssen von Süd nach Nord unter anderem die Große Isar, die Kleine Isar, der Mühl- bzw. Schinderbach überwunden werden. Bisher ist die nächstgelegene Querung der Isar nur entlang der Konrad-Adenauer-Straße (B299) möglich, was vor allem für Radfahrerinnen und Radfahrer eine unattraktive, zum Teil mit Engstellen versehene Wegeverbindung darstellt.
Stufe 1 - LPH 1-2
Stufe 2 - LPH 3-4
Stufe 3 - LPH 5-7
Stufe 4 - LPH 8-9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-4 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.