Neubau Gewerbehof Freiham
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mgh-muc.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gewerbehof Freiham
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-6. Besondere Leistungen sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle in 81249 München-Freiham, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz der Auftraggeberin.
Die MGH - Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH ist eine Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München. Sie fördert den Erhalt von Klein- und Mittelbetrieben in der Landeshauptstadt München, unterstützt Existenzgründungen und betreibt derzeit neun Gewerbehöfe und ein Technologiezentrum. In der Centa-Hafenbrädl-Straße 50 im Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied, Bezirksteil Freiham soll mit dem Gewerbehof Freiham ein weiterer Standort realisiert werden. Der Gewerbehof mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von etwa 24.000 m² inklusive Tiefgarage soll zur Lebendigkeit des Stadtteils beitragen, dem gewerblichen Mittelstand die Möglichkeit einer Existenzgründung bieten sowie Handwerks- und Produktionsbetriebe aufnehmen. Die Betriebe sollen auch in der verdichteten Bauweise optimale Räumlichkeiten vorfinden, u.a. durch eine hohe Deckenbelastbarkeit (ca. 1.500 kg/m² im KG, EG und 1. OG, in den weiteren Obergeschossen ca. 1.000 kg/m²), Lastenaufzüge und Anlieferzonen. Den zukünftigen Mietern wird mit dem Bau die notwendige Infrastruktur zur Einrichtung individuell ausgebauter Betriebe bereitgestellt. Die Geschossflächen werden in einheitliche Parzellen mit einer Standardgröße von etwa 40 m² aufgeteilt, die jeweils einen eigenen Zugang von der internen Erschließung und Anschlüsse an die Medienversorgung erhalten. Je nach Flächenbedarf der Mieter können diese mehrere Parzellen zu einer Mieteinheit zusammenfassen. Der Neubau wird als erweiterter Rohbau mit Fassaden errichtet. Dabei werden die Erschließungsflächen und gemeinschaftlich genutzten Flächen vollständig fertiggestellt und die Gebäudehülle geschlossen. Der Innenausbau in den vermieteten Flächen findet seitens der Mieter statt und wird durch wechselnde Mieter auch fortlaufend verändert und angepasst. Auch der Ausbau der Technischen Ausrüstung (mit Ausnahme der Wärmeversorgung) erfolgt durch die Mieter, da die Anforderungen je nach Nutzung stark variieren. Eine besondere Herausforderung der Planung besteht darin, eine intelligente Versorgungsstruktur vorzusehen, die eine effiziente Medienerschließung mit kurzen Leitungswegen für die Mietparzellen gewährleistet.
Zur Optimierung der Planung hat die Auftraggeberin einen Realisierungswettbewerb durchgeführt. Als Information liegt der Wettbewerbsbeitrag des 1. Preisträgers, der bereits mit der Planung beauftragt wurde, der Bekanntmachung bei. Der Entwurf schlägt eine gemischte Bauweise mit Untergeschoss und Kernen in Stahlbeton, Holz-Beton-Verbunddecken und Fassaden und Stützen in Holz vor. Die Konstruktion soll im weiteren Entwurfsprozess ergebnisoffen in Varianten untersucht werden.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-6 für den Neubau. Besondere Leistungen sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen.
Die Beauftragung erfolgt nach § 51 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Die Tragwerksplanung wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI Anlage 14 „Objektliste Tragwerksplanung“ in die Honorarzone III, Mindestsatz eingestuft.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Auftraggeberin von folgenden Kostenansätzen (netto) aus:
- KGR 300 ca. [Betrag gelöscht] EUR
- KGR 400 ca. [Betrag gelöscht] EUR
Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im August 2023. Der Bauantrag soll voraussichtlich im Mai 2024 eingereicht werden. Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll im Herbst 2025 begonnen werden, die Fertigstellung und Inbetriebnahme soll bis Herbst 2028 erfolgen.
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien; je Kriterium ist maximal die in Klammern angegebene Punktzahl erreichbar:
1.) Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen:
1.1.) Bauvorhaben vergleichbarer Größe (30 Punkte)
1.2) Art der Bauaufgabe: Neubau/Erweiterung (15 Punkte)
1.3) Art der Bauaufgabe: Holzbau / Holzhybridbau / etc. (5 Punkte)
2) Anzahl Mitarbeiter (10 Punkte)
Der jeweilige Bewertungsmaßstab ist in der Eignungsmatrix definiert. Die Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 5 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 2,5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz
in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
a) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers / der Bewerberin in der Anlage Referenzliste:
Referenzen werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung zumindest die Leistungsphasen 2-6 von dem/der Bewerber/in erbracht worden und abgeschlossen sind (Mindestanforderung).
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Projektbearbeitung der Leistungsphase 6 im Jahr 2013 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde (Mindestanforderung).
Es werden nur Referenzen mit Baukosten von mindestens 14,42 Mio € (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, ohne Mehrwertsteuer) gewertet (Mindestanforderung).
Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung / Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, ist für die Bewertung eine Bestätigung des beauftragten Büros oder des Auftraggebers / der Auftraggeberin über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter/in für die sich bewerbende Person erforderlich und der Bewerbung beizulegen (Mindestanforderung).
Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt Referenzliste abgefragten Angaben zu machen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
b) Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerberin zur Anzahl der Mitarbeiter/innen im Bereich Tragwerksplanung im Bewerberbogen: Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter/innen und der Führungskräfte, die im Bereich Tragwerksplanung (technische Mitarbeiter/innen) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre 2021, 2022 und 2023. Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umzurechnen und auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch zu runden. Die Anzahl der Mitarbeiter/innen (Bereich Tragwerksplanung) wird erst ab 3,00 Mitarbeiter/innen gewertet (Mindestanforderung).
a) Der Bewerber / die Bewerberin hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 124, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung im Bewerberbogen oder EEE).
Zusätzlich hat er / sie anzugeben, ob er / sie selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber / die Bewerberin Vertretungsberechtigte/r in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist (Eigenerklärung im Bewerberbogen).
Weiterhin hat der Bewerber / die Bewerberin anzugeben, ob ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift a), b) und c) Formular III.27 (Eigenerklärung Bezug Russland) besteht.
b) Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster der Auftraggeberin.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Als Bewerbung ist der III.6_Bewerberbogen, die Anlage Referenzliste, die Anlage III.9_Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend), die Anlage III.7_Eignungsleihe (falls zutreffend) und die III.8_Verpflichtungserklärung (falls zutreffend) einzureichen. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen können ausschließlich von registrierten Bewerbern / Bewerberinnen über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung der Bewerbung muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die Bewerbungsabgabe erklärt, angegeben werden (Textform). Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Auskünfte zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, 10:00 Uhr, über die Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
c) Die Nachforderung unternehmensbezogener Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV wird vorbehalten.
Die Bewerber/innen haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
d) Bewerbergemeinschaften werden wie ein/e Einzelbewerber/in behandelt (§ 43 Abs. 2 S.1 VgV) und legen eine gemeinsame Referenzliste vor. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die zugleich eine Bewerbung als Einzelbewerber/in oder Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft einreichen, sind unzulässig. Eine Mehrfachbeteiligung kann zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und einem Ausschluss aller Angebote, an dem das betreffende Unternehmen beteiligt ist, führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der/die Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.v