SMT - Tutzing - Fenster MittelSchule Referenznummer der Bekanntmachung: 1220 Fenster
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SMT - Tutzing - Fenster MittelSchule
Generalsanierung Mittelschulcampus Tutzing
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Typ Holz-Alu-Fensterelemente mit 3-fach Isolierverglasung
Bereich: Mittelschule
Festverglasung und Öffnungsflügel
Größen von 115 cm x 180 cm bis 320 cm x 180 cm
gesamt: 90 Stck.
Typ Gauben-Fensterelement
Bereich: Altes Schulhaus
Holzfenster Isolierverglasung
2 x b / h = 300 cm x 100 cm, 3-teilige Elemente
gesamt: 2 Stck.
Türen:
Typ Holztüre als Außeneingangstüre, Isolierverglast
einflüglig, Größe ca. 101 x 213 cm
Typ Innentüren 1-flüglig
Innentüren bei Schulräumen, teilweise mit
Schallschutzanforderung 32-37 dB
Größen von 88,5 cm/ 101cm Breite und
201 cm bis 213,5 cm Höhe
Holztürblätter beschichtet mit Stahlumfassungs-
zarge.
gesamt: 28 Stck.
Typ Innentüren 2-flüglig
Holz-/Glastürblatt mit Stahlumfassungszarge
Größe 210 cm x 213,5 cm
gesamt: 2 Stck.
Typ Innentüren – Nebenräume
Holztürblatt beschichtet, Holzumfassungszarge
beschichtet,
Größen von 88,5 cm/ 101cm Breite bis
201 cm bis 213,5 cm Höhe
gesamt: ca 16 Stck.
Eine Besichtigung der Situation vor Ort wird empfohlen, Terminvereinbarung erfolgen bei der Gemeinde Tutzing über Frau Fleddermann, Tel. 08158 / 2502-284
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.