Fassadenarbeiten, Holz-Alu-Pfosten-Riegel-Fassade Referenznummer der Bekanntmachung: H08e264222
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fassadenarbeiten, Holz-Alu-Pfosten-Riegel-Fassade
inklusive Fenster und Türen
Eduard-Spanter-Straße, 80935 München
Holz-Aluminium-Fenster und Türen: Fenster
- ca. 69 Stk 900-1150 x 2500mm
- ca. 313 Stk 1800 x 2500mm
- ca. 124 Stk 2150-3000 x 2500mm
- ca. 12 Stk 3000 x 2500 mm
Türen:
- ca. 110 Stk 1300 x 2900mm
- 6 Stk 2100 x 2800mm
- ca. 11 Stk 2400-2800 x 2800mm
- ca. 115m2 m2 Holz-Aluminium Pfosten-Riegel-Fassaden
- ca. 6.250m2 vorgefertigter Holzrahmenbau für Außenwände
- ca. 4.000m2 Fassadenbekleidung Holz
Sonnenschutzanlagen Aluminium Raffstores:
- ca. 65 Anlagen 1m-m1,2m breit,
- ca. 300 Anlagen ca. 1,65 bis 1,8m breit
- ca. 130 Anlagen 2,25m -3m breit, in Höhen von ca. 2,2m zzgl. Pakethöhe
Faserzementverkleidung:
- ca. 2.000m2 Wand
- ca. 2.800m2 Untersichten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stimpfach
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.