Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in Objekten des Landkreises Rosenheim ab 01.09.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: V_412_D_02_04.23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-rosenheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in Objekten des Landkreises Rosenheim ab 01.09.2023
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in Objekten des Landkreises Rosenheim ab 01.09.2023 in Bad Aibling, Brannenburg, Raubling und Prien a. Chiemsee
Bad Aibling 1
Bad Aibling
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für Gymnasium, Wirtschaftsschule und Realschule in Bad Aibling
Dieser Vertrag beginnt am 01.09.2023 und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende mit Zustellnachweis gekündigt werden.
siehe Verfahrensbrief und Teilnahmeantrag
Bad Aibling 2
Bad Aibling
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für Förderschulen, Veterinäramt, Bauhof und Berufsschule in Bad Aibling
Dieser Vertrag beginnt am 01.09.2023 und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende mit Zustellnachweis gekündigt werden.
siehe Verfahrensbrief und Teilnahmeantrag
Brannenburg/Raubling
Brannenburg und Raubling
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für Sporthalle der Grund- und Realschule und Dreifachhalle der Realschule, Realschule und Förderschule in Brannenburg; Müllabfuhr und Gymnasium in Raubling
Dieser Vertrag beginnt am 01.09.2023 und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende mit Zustellnachweis gekündigt werden.
siehe Verfahrensbrief und Teilnahmeantrag
Prien a. Chiemsee
Prien a. Chiemsee
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für Turnhalle der Realschule, Realschule, Gymnasium und Förderschule in Prien am Chiemsee
Dieser Vertrag beginnt am 01.09.2023 und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende mit Zustellnachweis gekündigt werden.
siehe Verfahrensbrief und Teilnahmeantrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Verfahrensbrief und Teilnahmeantrag
siehe Verfahrensbrief
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist zur Einreichung von Bewerberfragen: 25.04.2023
Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 19.06.2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/88224/88227/leistung/leistung_49673/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und ggü. dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlags ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).