Zentrum Bayern Familie und Soziales Nürnberg, Roonstraße 22, Nürnberg, Tief- und Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 22E0258
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentrum Bayern Familie und Soziales Nürnberg, Roonstraße 22, Nürnberg, Tief- und Landschaftsbauarbeiten
Tief- und Landschaftsbauarbeiten
Nürnberg
Treppenanlage im Freien aus StB-Blockstufen, 17 Steigungen, B = 2,85 m
230 m2 Betonverbundpflaster
170 m2 Gehwegplatten
190 m2 Asphalttragdeckschicht
100 m Randeinfassungen aus Beton
180 m Randeinfassungen als Stahlkanten
25 rn Entwässerungsrinnen DN 100
110 m + 30 m Abwasserkanal PP + PE, DN 100 - 150
15 m Abwasserkanal Stz, DN 150
2 St Schächte StB DN 1000
530 m2 Pflanzflächen
9 St Baumpflanzungen
1 St Schiebetor aus Stahl, B = 4,75 m, H = 1,75 m
180 m Elektroleitungen für Außenbeleuchtung
Die Arbeiten verstehen sich immer inclusive Erdarbeiten und Tragschichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ZBFS Nürnberg, Tief- und Landschaftsbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cadolzburg
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90556
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]