Stadt Nürnberg - Ausschreibung Cateringleistungen Schulcampus am Schulstandort ÖPP Maiach Referenznummer der Bekanntmachung: 010/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90403
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nuernberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Nürnberg - Ausschreibung Cateringleistungen Schulcampus am Schulstandort ÖPP Maiach
Die Stadt Nürnberg (Auftraggeberin) errichtet einen innovativen Schulcampus in Maiach, bestehend aus einer fortschrittlichen Mittelschule sowie einer Grundschule mit einem Kombihort zur Grundschulbetreuung (Kindertagesstätte). Um sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler bzw. Kombihortkinder täglich eine ausgewogene und gesunde Mahlzeit erhalten, sucht die Auftraggeberin nun einen kompetenten Caterer für beide Einrichtungen für den Mensabetrieb der Mittelschule und der Versorgung der Kombihortkinder der Grundschule.
Der Caterer ist für die Mittagsverpflegung der Schülerinnen und Schüler der Mittelschule und für die Kombihortkinder der Grundschule verantwortlich. Dabei ist es wichtig, dass den Schülerinnen und Schülern eine abwechslungsreiche und ausgewogene Verpflegung geboten wird, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler der Primär- und Sekundarstufe gerecht wird. Die Mahlzeiten sollten nicht nur schmackhaft und ansprechend sein, sondern auch eine ausreichende Menge an Nährstoffen, Vitaminen und Mineralstoffen enthalten.
Die Auftraggeberin stellt dem Caterer eine moderne und gut ausgestattete Regenerierküche unentgeltlich zur Verfügung.
Der Auftragnehmer übernimmt die Mittagsverpflegung im Schulcampus Maiach für die Schülerinnen und Schüler des Kombihorts und der Mittelschule.
Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Eine Verlängerung ist bis max. 31.08.2028 möglich.
Im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer anhand von Referenzen. Die Referenzen werden jeweils nach folgenden Kriterien bewertet:
- Öffentlicher Auftraggeber
- Kindergarten-/Schulverpflegung
- Anzahl der Portionen (Warmverpflegung) pro Tag
- Menge der Portionen pro Tag mit mind. 50 % Lebensmittel aus ökologischer/biologischer Erzeugung für Lebensmittel und 90 % für Fleisch
- Küchen- und Verpflegungssystem
Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Berufsbezeichnung. Nachweis: Aktueller Auszug der Eintragung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister (sofern vorliegend; nicht älter als 6 Monate zum Einreichungstermin)
- Bestätigung, dass in den letzten zwei Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften, die zu einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug führen können, begangen wurde, insbesondere, dass in den letzten zwei Jahren nicht gegen
°§ 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
°§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
°§ 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
verstoßen wurde, welcher mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. (Nachweis: Eigenerklärung)
- Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate zum Einreichungstermin) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer, Mindest-Deckungssumme für Personenschäden und für sonstige Schäden jew. 3 Mio. EUR. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall auf eigene Kosten die Deckungssumme auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung muss vor Zuschlagserteilung zwingend vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss sich der Versicherungsschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken. Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied in voller Höhe getrennt zu führen.
- Die Bewerber müssen ihre Erfahrung im Bereich der Kantinen- und Verpflegungsdienste durch mind. eine vergleichbare Referenz nachweisen. (Nachweis: Eigenerklärung)
- Die Bewerber bestätigen, dass sie das betriebliche Eigenkontrollsystem nach VO EH 852/2004 - Lebensmittelhygieneverordnung durchführen. (Nachweis: Eigenerklärung)
- Die Bewerber bestätigen, dass sie über die Zulassung nach Art. 4 der VO (EG) 853/2004 verfügen. (Nachweis: Eigenerklärung)
- Die Bewerber bestätigen, dass die Produktion unter Einhaltung der §§ 42 und 43 IfSG erfolgt. (Nachweis: Eigenerklärung)
- Die Bewerber bestätigen, dass sie die Anforderungen der VO EG 834/2007 erfüllen. (Nachweis: gültige Bescheinigung für Unternehmer gem. Art. 29 Abs. 1 VO (EG) 834/2007)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLV6SY9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.