MUR Multimediaterminals Referenznummer der Bekanntmachung: 29-22 (200)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Murnau
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82418
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
MUR Multimediaterminals
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Verkauf sowie die Lieferung, Implementierung, Installation, Service/Wartung, Betriebsunterstützung, Weiterentwicklung und Anpassung eines vollständigen IP-Telefonie-Telekommunikationssystems mit Infotainment-Lösung einschließlich zugehöriger Applikationen im Besonderen einer "Sonderlösung für schwerstbehinderte Patienten" aus einer Hand durch den Auftragnehmer, die Erbringung von Dienstleistungen zu dessen Betrieb inkl. Software-Assurance mit Hersteller-Support sowie Implementierungsleistungen u.a. bei Applikationen und Security (wie z.B. Video-on-Demand-System, Billing- und Accounting-System, Firewall/etc.) am Standort Murnau. Die "Sonderlösung für schwerstbehinderte Patienten" realisiert dabei die Bedienung der Multimediaterminals, Lichtruf, Licht und Sonnenschutz. Patienten können damit u.a. mit dem Mund über einen Schlauch durch Pusten oder Saugen das zu erarbeitende Bildschirmmenü steuern. Die Programmierung des Bildschirmmenüs sowie die Elektronik (Soft- und Hardware) für den Pust-Saug-Befehl sind Teil der Sonderlösung.
BG Klinikum Murnuau gGmbH Prof.-Küntscher-Str. 8 82418 Murnau
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Verkauf sowie die Lieferung, Implementierung, Installation, Service/Wartung, Betriebsunterstützung, Weiterentwicklung und Anpassung eines vollständigen IP-Telefonie-Telekommunikationssystems mit Infotainment-Lösung einschließlich zugehöriger Applikationen im Besonderen einer "Sonderlösung für schwerstbehinderte Patienten" aus einer Hand durch den Auftragnehmer, die Erbringung von Dienstleistungen zu dessen Betrieb inkl. Software-Assurance mit Hersteller-Support sowie Implementierungsleistungen u.a. bei Applikationen und Security (wie z.B. Video-on-Demand-System, Billing- und Accounting-System, Firewall/etc.) am Standort Murnau. Die "Sonderlösung für schwerstbehinderte Patienten" realisiert dabei die Bedienung der Multimediaterminals, Lichtruf, Licht und Sonnenschutz. Patienten können damit u.a. mit dem Mund über einen Schlauch durch Pusten oder Saugen das zu erarbeitende Bildschirmmenü steuern. Die Programmierung des Bildschirmmenüs sowie die Elektronik (Soft- und Hardware) für den Pust-Saug-Befehl sind Teil der Sonderlösung.
3.3 Kommunikations-Adapter analog (KA) (Bedarfsposition)
3.4.3 Carrier-SIP-Kanäle (Bedarfsposition)
3.4.4.2 SIP-Querverbindungs-Kanäle (Bedarfsposition)
3.6.4 Session Border Controller (Erweiterung SBC) (Bedarfsposition)
5.8.4 Einzahlung am Kassenautomat über Giro-, Kreditkarte oder NFC-Payment (Bedarfsposition)
5.9.7.2 Videokonferenz MMT <-> ext. Tln./Verwandtschaft (Erweiterung als Bedarfsposition)
5.9.7.4 Videokonferenz MMT <-> int. Tln. (Ärzteschaft/Pflege) (Erweiterung als Bedarfsposition)
6.12 Flexible Erweiterung von Applikationen (Apps)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
29-22 (200): MUR Multimediaterminals
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH6KVZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).