Abbruch- und Erdarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: H01b347722
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch- und Erdarbeiten
Abbruch, Abtransport und Entsorgung eines nicht unterkellerten Nebengebäudes (Holzständerbauweise)
Liefern und Einbauen von Geotextil, Frostschutzkies und Kies-Sand-Gemisch
Sportanlage Karlsfelder Str. in München, im 24. Stadtbezirk Hasenbergl-Feldmoching, Fl.-Nr.: 3686/25. Die Sportanlage besitzt noch keine Hausnummer.
Abbruch, Abtransport und Entsorgung:
• ein nicht unterkellertes Nebengebäudes in Holzständerbauweise, ca. 95 m2
• zwei Bodenplatten aus Stahlbeton, ca. 75 m2
• Auffüllung Homogenbereich O1, H bis ca. 90 cm, ca. 850 m3
• Auffüllung Homogenbereich B1, H bis ca. 105 cm, ca. 410 m3
• Auffüllung Homogenbereich B2 H bis ca. 105 cm, ca. 900 m3
---
Liefern und Einbauen:
• ca. 2.200 m2 Geotextil
• ca. 550 m3 Frostschutzkies
• ca. 650 m3 Kies-Sand-Gemisch
---
Abbruch- und Erdarbeiten:
Der Boden ist teilweise stark mit Schadstoffen belastet.
Für die Erdarbeiten werden Schwarz-Weiß-Bereiche eingerichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Weßling
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.