Neubau Grundschule Nordwest: Dachabdichtung Referenznummer der Bekanntmachung: AfG/2022-137-O
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landshut.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Nordwest: Dachabdichtung
Dachabdichtung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Schule: Dampfsperre, vollflächig verschweißt, als Behelfsabdichtung: ca. 1.700 m2; Flächenabdichtung: ca. 1.700 m2; Erste Lage der Abdichtung, vollflächig verklebt, als Notabdichtung: ca. 1.840 m2; Oberlage der Abdichtung, vollflächig verschweißt: ca. 1.860 m2; Wärmedämmung, EPS-Hartschaum, 160 mm: ca. 85 m2; Zulage Wärmedämmung: ca. 50 m2; Wärmedämmung, EPS-Hartschaum, 260 mm: ca. 1.615 m2; Flüssigabdichtung, 2K-Abdichtungsharz, PMMA: ca. 50 m2; Stahlrohr, DN 70, Ortbetoneinbau: ca. 230 m; Betonplatten, 40x40x4cm, grau, Splittbett: ca. 264 m2; Betonplatten für Wartungwege, 40x40x4cm: ca. 24 m2;Mensa: Dampfsperre, vollflächig verschweißt, als Behelfsabdichtung: ca. 600 m2; Flächenabdichtung: ca. 680 m2; Erste Lage der Abdichtung, vollflächig verklebt, als Notabdichtung: ca. 685 m2; Oberlage der Abdichtung, vollflächig verschweißt: ca. 690 m2; Wärmedämmung, EPS-Hartschaum, 160 mm: ca. 70 m2; Wärmedämmung, EPS-Hartschaum, 260 mm: ca. 600 m2; Gefälledämmung, EPS-Hartschaum, 40 mm bis 120 mm: ca. 50 m2; Sockeldämmplatte, EPS, WLG 035, 160 mm: ca. 120 m2; Betonplatten, 40x40x4cm, grau, Splittbett: ca. 55 m2; Betonplatten für Wartungwege, 40x40x4cm: ca. 30 m2; Turnhalle: Trapezprofile Stahlblech: ca. 570 m2; Dampfsperre, feinbestreut, kaltselbstklebend: ca. 575 m2; Mechanische Befestigung, Horizontalkräfte, Linearbefestigung: ca. 95 m; Dampfsperre, vollflächig verschweißt, als Behelfsabdichtung: ca. 225 m2; Dampfsperre im Anschlussbereich, Beton: ca. 150 m; Wärmedämmung, EPS-Hartschaum, 300 mm: ca. 800 m2; Erste Lage der Abdichtung: ca. 570 m2; Fallleitungen DN100/DN50: ca. 50 m;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mainleus
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95336
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.