Offenes Verfahren Objektplanung ab LPH 5 - Kinder- und Jugendkulturwerkstatt Referenznummer der Bekanntmachung: 2021IMM001_1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren Objektplanung ab LPH 5 - Kinder- und Jugendkulturwerkstatt
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI,
für die Sanierung und Erweiterung der Kinder- und Jugendkulturwerkstatt, Ganghoferstr. 6, in Kaufbeuren.
Stadt Kaufbeuren
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 5 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:
- Einarbeitung in die vorhandenen Unterlagen der LPH 1-3
- Mitwirkung beim Verwendungsnachweis
- in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Das Vergabeverfahren wird als einstufiges offenes Verfahren gem. § 15 VgV durchgeführt.
Die Kinder- und Jugendkulturwerkstatt in Kaufbeuren wurde 1995 gegründet. Sie ist ein kinder- und jugenkultureller Ort mit Schwerpunkt "Theater" und versteht sich als öffentliche Bildungs- und Kultureinrichtung für versch. Menschen, unabhängig von Alter, sozialer Schicht und besonderen Bedürfnissen. Sie ist dem Stadtjugendring angegliedert und kooperiert mit zahlreichen Einrichtungen der Umgebung (Schulen, Altenheim, Lebenshilfe, Kita, Kulturzentrum, Jugendzentrum und Stadtmuseum).
Das Gebäude, ein ehemaliges Kino, wird der Kulturwerkstatt von der Antonie-Zauner-Stiftung, die die Eigentümerin ist, mittels Überlassungsvertrag an die Stadt Kaufbeuren zur Nutzung überlassen. Die Stadt Kaufbeuren fungiert bei dieser Maßnahme als Bauherrnvertretung.
Das Gebäude liegt südlich der Altstadt in einem stark durchmischten Stadtraum.
Bei diesem Projekt wurde der Förderungantrag nach dem Investitionspaket "Soziale Integration im Quartier" bereits eingereicht. Weitere Förderungen der Städtebauförderung werden angestrebt.
Die bisherige Nutzung durch die Kulturwerkstatt wird während der Baumaßnahmen ausgelagert werden.
Bei dieser Maßnahme soll nach umfangreichen Variantenuntersuchungen nun der Kopfbau erhalten bleiben und saniert werden. Der hintere Gebäudeteil wird abgerissen und durch einen 3-geschossigen Ersatzneubau, der als Erweiterung an den Kopfbau angebaut wird, ersetzt. Durch die geplanten Maßnahmen verdoppelt sich die bisherige Fläche auf ein NUF von ca. 910m2. Im EG wird der Eingangsbereich neu gestaltet, das gastronomische Angebot ergänzt (Inklusions-Café) und der dazugehörige Sanitärbereich im UG neu organisiert. Das OG des Kopfbaus wird künftig für Besprechungsräume und Bühnentechnik genutzt, im neu zu errichtenden 2.OG des Erweiterungsbaus sind Probebühne, Umkleiden, Magazin, Grupenräume, Werkstätten und ein multifunkt. Arbeitsbereich vorgesehen.
Die Erweiterung ist in Massivbauweise mit WDVS vorgesehen. Der Kopfbau soll als Ausgleich zum Höhenunterschied der Erweiterung eine Stahlrahmenkonstruktion mit Logo erhalten. Die Barrierefreiheit ist durch den Einbau eines behindertengerechten Aufzugs sicherzustellen.
Das Büro, welches die Leistungen der LPH 1-3 bereits erbracht hat und derzeit die LPH 4 erbringt, gilt als vorbefasster Bewerber und kann sich am Verfahren als Bieter beteiligen. Die Unterlagen der LPH 1-3 werden daher vom Auftraggeber allen Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen und den Wissensvorsprung auszugleichen.
Die bisherigen Planungen aus dem Förderantrag sind zwingend für die weitere Planung und Umsetzung heranzuziehen und zu übernehmen.
Zeitschiene:
Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach zum März 2023.
Der Leistungsbeginn ist unmittelbar im Anschluss erforderlich, da der Baubeginn für 01/2024 (Abbruch hinterer Gebäudeteil) geplant ist und der Rohbau samt dichter Gebäudehülle (=Teil 1 der Maßnahme) aufgrund des Förderprogramms Ende 2024 schlussgerechnet sein muss. Der Innenausbau (=Teil 2 der Maßnahme) wird von der Städtebauförderung gefördert und soll Ende 2025 fertiggestellt sein.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021;
— Stufe 2: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Teilnehmer/Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Teilnahme bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Teilnahme bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland