Neubau Feuerwehrgerätehaus und Bauhof Dombühl - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dombühl
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91601
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dombuehl.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1d689b
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1d689b
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrgerätehaus und Bauhof Dombühl - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Der Markt Dombühl beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses sowie eines Bauhofes auf Teilflächen der Flurnummer 438.
Das Feuerwehrgerätehaus für die freiwillige Feuerwehr Dombühl (ca. 35 aktive Mitglieder) soll über 4 Fahzeughallen mit der Erweiterungsoption um eine Fahrzeughalle verfügen.
Der Bauhof (5 Mitarbeiter) soll ca. 8 überdachte Fahrzeugstellplätze mit einer Erweiterungsoption um 1-2 Stellplätze erhalten.
Es sindSozial-, Fortbildungs- und Werkstatträume umzusetzen, die teilweise auch gemeinschaftlich genutzt werden sollen.
Eine Voreinschätzung beziffert Kosten (KG 200-700) von ca. 5,1 Mio. EUR netto.
Ein Planungsbeginn ist für 08/2023 angedacht. Der Baubeginn sollte im Herbst 2024 erfolgen. Ende 2025 ist der Fertigstellungstemin gewünscht.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Teilflächen der Flurnummer 438
91601 Dombühl
Der Markt Dombühl beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses sowie eines Bauhofes auf Teilflächen der Flurnummer 438.
Das Feuerwehrgerätehaus für die freiwillige Feuerwehr Dombühl (ca. 35 aktive Mitglieder) soll über 4 Fahzeughallen mit der Erweiterungsoption um eine Fahrzeughalle verfügen.
Der Bauhof (5 Mitarbeiter) soll ca. 8 überdachte Fahrzeugstellplätze mit einer Erweiterungsoption um 1-2 Stellplätze erhalten.
Es sind Sozial-, Fortbildungs- und Werkstatträume umzusetzenn, die teilweise auch gemeinschaftlich genutzt werden sollen.
Eine Voreinschätzung beziffert Kosten (KG 200-700) von ca. 5,1 Mio. EUR netto.
Ein Planungsbeginn ist für 08/2023 angedacht. Der Baubeginn sollte im Herbst 2024 erfolgen. Ende 2025 ist der Fertigstellungstemin gewünscht.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Die Leistungen werden stufenweise und bauabschnittsweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 33 HOAI beauftragt.
Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2020-2022 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) –Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (5 Pkt.)
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und > [Betrag gelöscht] EUR/a (4 Pkt.)
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und > [Betrag gelöscht] EUR/a (3 Pkt.)
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und > [Betrag gelöscht] EUR/a (2 Pkt.)
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und > [Betrag gelöscht] EUR/a (1 Pkt.)
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a (0 Pkt.)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2020-2022 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in die Berufsgruppen Führungskräfte, Ingenieure und sonstige technische Mitarbeiter (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— durchschn. ≥ 6 techn. Mitarbeiter (5 Pkt.)
— durchschn. < 6 techn. Mitarbeiter und ≥ 3 techn. Mitarbeiter (2,5 Pkt.)
— durchschn. < 3 techn. Mitarbeiter (0 Pkt.)
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2018 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 2018 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch das Ref.-PojektNr. 1 erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme Maßnahme, die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde. (6 Pkt.),
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme für Feuerwehren. (6 Pkt.),
— Das Referenzprojekt ist vergleichb. Größenordnung: Kosten Kgr. 300+400 ≥ 1,75 Mio. € brutto. (6 Pkt.),
— Durch den Bewerber wurden mind. die Lph. 2-8 gem. § 34 HOAI erbracht. (6 Pkt.),
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mind. Lph. 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. (6 Pkt.).
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch das Ref.-PojektNr. 2 erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme Maßnahme, die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde. (6 Pkt.),
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme für öffentliche Bereitschaftsdienste (z. B. Bauhof, Straßenmeisterei, Wirtschaftsgebäude, Betriebshof, Rettungswache). (6 Pkt.),
— Das Referenzprojekt ist vergleichb. Größenordnung: Kosten Kgr. 300+400 ≥ 1,25 Mio. € brutto. (6 Pkt.),
— Durch den Bewerber wurden mind. die Lph. 2-8 gem. § 34 HOAI erbracht. (6 Pkt.),
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mind. Lph. 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. (6 Pkt.).
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch das Ref.-Pojekt Nr. 3 erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme Maßnahme, die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde. (6 Pkt.),
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Bauvorhaben, das mehrere, unterschiedliche Nutzer mit z. T. unterschiedlichen Nutzungsanforderungen beherbergt, die jedoch Teilflächen des Bauvorhabens gemeinschaftlich nutzen.(6 Pkt.),
— Das Referenzprojekt ist vergleichb. Größenordnung: Kosten Kgr. 300+400 ≥ 3,0 Mio. EUR brutto. (6 Pkt.),
— Durch den Bewerber wurden mind. die Lph. 2-8 gem. § 34 HOAI erbracht. (6 Pkt.),
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mind. Lph. 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. (6 Pkt.).
Die max. zu erreichende Punktzahl im Rahmen des TNW sind 100 Punkte (max. 5 Pkte für Gesamtumsatz + max. 5 Pkte für Mitarbeiterzahl +3 x max. 30 Pkte für Ref.-Projekte)
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3+4 gemäß § 34 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 34 HOAI,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8+9 gemäß § 34 HOAI.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
— Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI, hier insbesondere:
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV).
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen,so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des
Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren von 2020 bis 2022 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 300+400, DIN 276, brutto), des Leistungszeitraums sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt gemäß Abschnitt II.2.9) dieser Auftragsbekanntmachung.
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt:in" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV
Die Durchführung der Leistungen soll analog zu § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittlefranken.bayern.de
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).