VGV-IGP_HLS Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-IGP_HLS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Illesheim
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91471
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
VGV-IGP_HLS
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS, LPH 1-9 gem. Leistungsbild § 55 HOAI, Anlagengruppe 1-3, 7 & 8
91471 Illesheim Neubau eines "Gemeindehaus Plus" für die Gemeinde Illesheim
Die Gemeinde Illesheim beabsichtigt den Neubau eines "Gemeindehauses Plus" in der Kirchstraße in 91471 Illesheim.
Die geplante Errichtung des Gemeindehauses soll im Ortskern der Gemeinde Illesheim gebaut werden und vielfältige Funktionen anbieten. Es sollen Räume für die Vereinsnutzung, Veranstaltungen, Jugend und Treffpunkt Senioren untergebracht werden
Konsens besteht darüber, dass in unmittelbarer Nähe zum "Gemeindehaus Plus" ein Gebäude für Seniorenwohnen oder barrierefreies Wohnen untergebracht werden soll, da Synergieeffekte erwartet werden. Hierzu bietet sich das gemeindeeigene Grundstück Fl. Nr. 32 der Gemarkung Illesheim an. Dieses ist aber nicht Gegenstand der aktuellen Planung.
Diese Nähe kann Auswirkungen auf die Gestaltung und die Funktionen des "Gemeindehaus Plus" haben.
Auf dem Grundstück befindet sich aktuell eine Scheune, welche erhalten werden soll. Das Gebäude auf Flurstück 35 (ehemalige Raiffeisenbank) kann abgerissen werden. Die Scheune ist in die Planung zu integrieren und um einen funktionserweiternden Anbau zu erweitern.
Die Gemeinde Illesheim ist aktuell im Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren" aufgenommen. Die zu beplanende Fläche liegt im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet.
Aus dem beiliegenden Lageplan sind die Außenmaße der Scheune (ca. 15,26 m x 15,26 m) inkl. des Vordachs (ca. 15,26 x 3,25 m) ersichtlich. Die Wandhöhe der Scheune von der natürlichen Geländeoberfläche bis zum Dachanschnitt beträgt 5,50 m. Die Firsthöhe beträgt 9,81 m und die Dachneigung 30°.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "04_IGP_Bewerbungsbogen_HLS_20230124" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y786YXC/documents zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es soll der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen des Bewerbers in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Falls dies nicht der Fall ist, reicht eine Erläuterung aus, weshalb dies nicht möglich ist.
Erklärung, dass das Unternehmen nicht unter die EU-Sanktionen gegen Russland laut Verordnung (EU) 2022/576 d fällt.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "04_IGP_Bewerbungsbogen_HLS_20230124" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y786YXC/documents zu entnehmen.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "04_IGP_Bewerbungsbogen_HLS_20230124" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y786YXC/documents zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y786YXC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland