Fachplanung Technische Ausrüstung, Einrichtung einer Gebäudeautomations-Insel, 40202 D 0066 Referenznummer der Bekanntmachung: 23D0016
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung, Einrichtung einer Gebäudeautomations-Insel, 40202 D 0066
Fachplanung TGA, Einrichtung einer Gebäudeautomations-Insel in der Grenzland-Kaserne Oberviechtach, Anlagengruppen AWG, WVA, SSA, GA
92526 Oberviechtach und 92536 Pfreimd
Im Rahmen der Kleinen Baumaßnahme "Einrichten GA-Insel" soll in der Grenzland-Kaserne Oberviechtach eine Inselzentrale eingerichtet werden, und daneben in der Oberpfalz-Kaserne Pfreimd eine Bedienzentrale. Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Maschinentechnik, Anlagengruppen 1, 2, 4 und 8 (AWG, WVA, SSA, GA). Zu erbringen sind die Leistungsphasen 2+3 und 5-8 HOAI.
Detaillierte Angaben siehe Aufgabenbeschreibung als gesonderte Anlage
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Unmittelbar nach Beendigung des Offenen Verfahrens beginnt die Leistungserbringung mit der Leistungsstufe 1 (Leistungsphasen 2 + 3 HOAI). Bei Fortsetzung der Planung ist eine Weiterbeauftragung gemäß den Regelungen des Vertrages beabsichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grenzland-Kaserne Oberviechtach, Einrichtung GA-Insel, 40202D0066
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote , schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]