SMT - Tutzing - Hebeplattformen Referenznummer der Bekanntmachung: 4080-1 Aufzugsanlagen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SMT - Tutzing - Hebeplattformen
Generalsanierung Mittelschulcampus Tutzing
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Liefern und einzubauen sind 3 Stck. Hebeplattformen
Mittelschule – Übergang zum Alten Schulhaus - Innenbereich
Hebeplattformen Innenbereich:
Übergang von der Mittelschule zum Alten Schulhaus, Förderhöhe bis 80 cm, 1 Stck.
Übergang von der Mittelschule zum Alten Schulhaus, Förderhöhe bis 150 cm, 1 Stck.
Altes Schulhaus – Übergang zur Turnhalle - Außenbereich
Hebeplattformen Außenbereich, nicht überdacht:
Übergang vom Alten Schulhaus zur Turnhalle, Förderhöhe bis 150 cm, 1 Stck.
Eine Besichtigung der Situation vor Ort wird empfohlen, Terminvereinbarung erfolgen bei der Gemeinde Tutzing über Frau Fleddermann, Tel. 08158 / 2502-284
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.