Dachabdichtungs-und Spenglerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: H06255622
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dachabdichtungs-und Spenglerarbeiten
Dachabdichtungs-und Spenglerarbeiten
Eduard-Spranger-Straße, 80935 München
- insgesamt 6.300 m2 Flachdachabdichtung bituminös mit Mineralwolledämmung, bzw. Gefälledämmungen einschließlich Dachbekiesungen und Dachbegrünungen auf 3 Hauptgebäuden
- ca. 1.100 m2 Abdichtung, teils mit Schaumglasdämmung erdüberdeckter Gebäudeteile
- ca. 3.000 m2 Dachabdichtung 2-lagig Bitumenbahnen PYE auf Stb-Fertigteilen Fluchtbalkone
- einschließlich aller erforderlichen Spengler- und Klempnerarbeiten, Ausbildung von Randabschlüssen, z. T. mit Flüssigdachabdichtungen
- ca. 650 lfm Sockeleindichtung von Fassaden
- ca. 450 m2 Dachrandsicherung mittels Geländerkonstruktion
- Entwässerungssystem für Fluchtbalkone
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Freiberg am Neckar
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.