Naturwerksteinarbeiten BA2 Referenznummer der Bekanntmachung: SOW-30241-BA2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80804
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Naturwerksteinarbeiten BA2
Haus 3 und Haus 4, UG-1.OG: Wandbekleidung aus Juramarmor in Treppenhäusern und Fluren ca. 1305,00m2
Haus 3 und Haus 4, UG-1.OG: Boden-/ Treppenpodestbelag Dolomit ca. 1.300,00m2, 489 St. Trittstufen/ 529 St. Setzstufen
Haus 3 und Haus 4, 1.OG-7.OG: Boden-/ Treppenpodestbelag Juramarmor ca. 1.650,00m2, 852 St. Trittstufen/ 856 St. Setzstufen
Haus 3 und Haus 4: Innenfensterbänke aus Juramarmor ca.550m
Haus 3 und Haus 4: Sockelbekleidung im Aussenbereich aus Betonwerkstein, H von 0,40m bis 1,00m ca. 550m
München
Haus 3 und Haus 4, UG-1.OG: Wandbekleidung aus Juramarmor in Treppenhäusern und Fluren ca. 1305,00m2
Haus 3 und Haus 4, UG-1.OG: Boden-/ Treppenpodestbelag Dolomit ca. 1.300,00m2, 489 St. Trittstufen/ 529 St. Setzstufen
Haus 3 und Haus 4, 1.OG-7.OG: Boden-/ Treppenpodestbelag Juramarmor ca. 1.650,00m2, 852 St. Trittstufen/ 856 St. Setzstufen
Haus 3 und Haus 4: Innenfensterbänke aus Juramarmor ca.550m
Haus 3 und Haus 4: Sockelbekleidung im Aussenbereich aus Betonwerkstein, H von 0,40m bis 1,00m ca. 550m
- Mit der Ausführung ist zu beginnen (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 29.05.2023 zugehen.
- M+W Planung: direkt nach Auftragsvergabe
- weitere Zwischenfristen:
Beginn Bodenbeläge 35. KW 2023
Fertigstellung Fensterbänke 23. KW 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Puchheim
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80804
Land: Deutschland