Ausschreibung über die Belieferung von IT Hardware GeBO Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-012-001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung über die Belieferung von IT Hardware GeBO
Die Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken beabsichtigen den Kauf von IT Hardware.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken beabsichtigen den Kauf von IT Hardware und, soweit vereinbart, die Erbringung sonstiger Leistungen im Zusammenhang mit der Hardware. Die zu liefernde Hardware, die vorinstallierte Betriebssystemsoftware sowie ggfs. zusätzlich zu erbringende Leistungen ergeben sich aus der Bestellung des Auftragnehmers, die auf den EVB-IT Kaufvertrag verweist. Die Bestellung und der Abschluss dieses EVB-IT Kaufvertrags erfolgen unter dem zwischen den Parteien bestehenden Rahmenvertrag über die Lieferung von IT Hardware. Die Anlagen müssen in der Hauptsache für Einrichtungen im Gesundheitswesen sowie in Verwaltungsbereichen geeignet und lieferbar sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
Postleitzahl: 95445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.