Beschaffung einer SSO-Lösung des Herstellers Imprivata inklusive MiFare Kartenlesern Referenznummer der Bekanntmachung: O026-23-001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80638
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dritter-orden.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer SSO-Lösung des Herstellers Imprivata inklusive MiFare Kartenlesern
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer SSO-Lösung des Herstellers Imprivata inklusive MiFare Kartenlesern.
Kliniken Dritter Orden gGmbH, Standort München-Nymphenburg Menzinger Straße 44 80638 München
Mit der vorliegenden Ausschreibung möchte der Auftraggeber Kliniken Dritter Orden gGmbH (Standort München-Nymphenburg) ein effizientes Authentifizierungsverfahren implementieren. Diese "Single-Sign-On" (SSO)-Lösung soll den Mitarbeitenden einen einfachen, schnellen und sicheren Login in stationäre und mobile Hardware-Endgeräte ermöglichen.
Es soll ein einheitlicher Auftragnehmer mit der Lieferung und Implementierung einer SSO-Lösung der Firma Imprivata beauftragt werden.
Weitere Informationen zu den Anforderungen an die Leistung sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage 04a_Leistungsbeschreibung) enthalten.
Verlängerungsoption des Supports um 2 weitere Jahre nach Ablauf der 3-jährigen Grundlaufzeit.
Verlängerungsoption des Supports um 2 weitere Jahre nach Ablauf der 3-jährigen Grundlaufzeit.
Es handelt sich um das Programm "Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß der §§ 123 und 124 GWB vorzulegen. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB ist eine Mindestanforderung.
2. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezuges vorzulegen. Das Nichtvorliegen eines Russlandbezuges ist eine Mindestanforderung.
1. Das Unternehmen des Bieters verfügt über aktuelle Zertifizierungen nach DIN EN ISO 27001, ISO 27701 und ISO 9001. Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogenen Unternehmen (d. h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese aktuellen Zertifizierungen.
2. Der Bieter hat mindestens zwei Referenzen über die Implementierungen einer Imprivata OneSign SSO-Lösung anhand vergleichbarer von ihm erbrachter Leistungen nachzuweisen. Der Produktivbetrieb der Produkte musste ab dem 1. Januar 2020 erfolgen.
3. Der Bieter muss für den Auftrag einen Projektleiter benennen, der im Falle der Auftragsausführung die Leistungen als Projektleiter erbringt, und für diesen einen Lebenslauf einreichen.
Zudem muss der Projektleiter die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Der Projektleiter muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung haben; dabei ist es wichtig, dass Erfahrungen im Krankenhausbereich mit KIS Systemen vorhanden sind.
- Der Projektleiter muss mindestens ein Projekt im Kontext der Imprivata OneSign SSO-Lösung (Implementierungen, Upgrades, Erweiterungen) in der Rolle des Projektleiters im Krankenhausbereich absolviert haben.
- Der Projektleiter muss entweder über eine Projektmanagement-Zertifizierungen nach IPMA (Level B, C, D) oder eine gleichwertige Zertifizierung im Bereich Projektmanagement wie bspw. PRINCE2 verfügen.
Der Bieter hat die geforderten Zertifizierungen mit dem Angebot einzureichen. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.
4. Der Bieter hat mindestens einen und maximal drei fachliche Mitarbeiter zu benennen, die die nachfolgenden Anforderungen in der Summe erfüllen und für diese jeweils einen Lebenslauf einzureichen.
Sofern ein fachlicher Mitarbeiter die Anforderungen aus mehreren Kategorien für fachliche Mitarbeiter erfüllt, muss für die erfüllten Kategorien kein zusätzlicher fachlicher Mitarbeiter benannt werden. Maßgeblich ist, dass sämtliche Anforderungen in der Summe erfüllt werden.
Anforderungen an die fachlichen Mitarbeiter in der Kategorie Imprivata:
- Der fachliche Mitarbeiter muss mindestens zwei Implementierungen bzw. Upgrades der Imprivata OneSign SSO-Lösung im Krankenhausbereich absolviert haben.
- Der fachliche Mitarbeiter muss über eine Imprivata-Zertifizierung verfügen.
- Der fachliche Mitarbeiter muss Erfahrungen in der Integration von Imprivata OneSign Anwendungsprofilen in das ORBIS KIS der Firma Dedalus haben.
Anforderungen an die fachlichen Mitarbeiter in der Kategorie Microsoft:
- Der fachliche Mitarbeiter muss über Fachkenntnisse von Remote Desktop Services verfügen.
- Der fachliche Mitarbeiter muss über eine Microsoft-Zertifizierung im Server-Umfeld verfügen.
Anforderungen an die fachlichen Mitarbeiter in der Kategorie Citrix:
- Der fachliche Mitarbeiter muss über Fachkenntnisse von Citrix Anwendungen verfügen.
Der Bieter hat die geforderten Zertifizierungen für die fachlichen Mitarbeiter in den Kategorien Imprivata und Microsoft mit dem Angebot einzureichen. Die Vorlage von Kopien ist ausreichend.
5. Der Bieter muss nachweisen, dass mindestens ein Mitarbeiter im Unternehmen über eine vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ausgestellte Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) verfügt. Der Bieter hat hierzu den Namen des Mitarbeiters anzugeben und den Nachweis mit dem Angebot einzureichen. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.
zu 1.: Der Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 27001, ISO 27701 und ISO 9001 ist eine Mindestanforderung. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.
zu 2.: Der Nachweis von zwei Unternehmensreferenzen ist eine Mindestanforderung.
zu 3.: Die Erfüllung der oben genannten Anforderungen an den Projektleiter ist eine Mindestanforderung.
zu 4.: Die Erfüllung der oben genannten Anforderungen an die fachlichen Mitarbeiter ist eine Mindestanforderung.
zu 5.: Die Erfüllung der oben genannten Anforderungen an den Nachweis über die Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 KHSFV ist eine Mindestanforderung.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezugs
Zum Nachweis, dass der Bieter, jedes Mitglieder einer Bietergemeinschaft und jedes andere Unternehmen nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, wird von den Bietern, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und jedem anderen Unternehmen eine Erklärung zu Russland-Sanktionen verlangt (Mindestanforderung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie neben den übrigen Vorgaben und Regelungen aus den Vergabeunterlagen auch die nachstehenden Regelungen:
9.1 Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Als elektronisches Mittel nutzt der Auftraggeber hierzu die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP). Nähere Informationen hierzu, insbesondere über die notwendigen Instrumente für am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen (Bieter), finden sich unter http://www.dtvp.de. Weitergehende Informationen finden sich außerdem unter https://support.cosinex.de/unternehmen. Die jeweils aktuellen Vorgaben, Regelungen und Hinweise des DTVP, insbesondere, soweit sie die Kommunikation durch Bieter betreffen, sind zu beachten. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Da die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausschließlich über das DTVP erfolgt, obliegt es dem Bieter, sich auf dem jeweils aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und der zugehörigen Informationen über das DTVP zu halten.
9.2 Technische Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren
Eine Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere durch das Stellen von Fragen oder das Einreichen von Angeboten setzt voraus, dass sich der Bieter beim DTVP registriert. Soweit der Bieter noch nicht beim DTVP registriert ist, ist die Registrierung kostenfrei unter http://www.dtvp.de erforderlich. Für die elektronische Einreichung von Angeboten ist die Nutzung des "Bietertools" erforderlich. Das "Bietertool" wird kostenfrei über das DTVP für dort registrierte Unternehmen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Angebotsabgabe kann über das "Bietertool" insgesamt eine maximale Datenmenge von 500 MB an die Auftraggeber übermittelt werden (Gesamtdatenmenge von Dateien in den Bereichen "Auszufüllenden Dokumente" und "Eigene Dokumente" des Bietertools).
9.3 Fragen / Hinweise der Bieter
Fragen / Hinweise u. ä. der Bieter zum Vergabeverfahren sind über die Kommunikationsfunktion des DTVP (vgl. Ziff. 9.1 und 9.2 dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) an den Auftraggeber zu übermitteln. Dabei ist das von dem Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte "09_Formblatt Bieterfragen" zu verwenden. In anderer Form oder auf anderem Wege eingereichte Fragen / Hinweise u. ä., insbesondere telefonische Fragen / Hinweise u. ä. werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen / Hinweise u. ä. erteilt, die bis zum 19. April 2023 vom Bieter auf dem vorgeschriebenen Kommunikationsweg eingegangen sind. Später eingehende Fragen / Hinweise u. ä. müssen nicht mehr bearbeitet werden.
Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Fragen / Hinweise u. ä. zu reagieren, hierauf ggf. zusätzliche Auskünfte zu erteilen, um dem Bieter ausreichend Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Im Übrigen gilt Ziff. 1 der Bewerbungsbedingungen.
9.4 Weitere Vorgaben und Regelungen für das Angebot
a) Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden. Abgegebene Angebote können nach Ablauf der Angebotsfrist nicht mehr zurückgezogen werden.
b) Die Unterzeichnung des Angebotsschreibens - grundsätzlich in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - umfasst sämtliche weitere Erklärungen und Angaben des Bieters, die er mit seinem Angebot einreicht.
c) Soweit der Auftraggeber im Vergabeverfahren Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vornimmt, werden diese über das "09_Formblatt Bieterfragen" vorgenommen und gelten in ihrer letztgültigen Fassung. Dies gilt insbesondere für solche Änderungen / Ergänzungen, die Vertragsbestandteile betreffen; das "09_Formblatt Bieterfragen" wird daher in der jeweils letztgültigen von dem Auftraggeber im Vergabeverfahren bereitgestellten Fassung ebenfalls Vertragsbestandteil dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes i. V. m. Ziff. 2 des "03_Angebotsschreiben".
d) Für die Erstellung und Einreichung von Angeboten oder die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt keine Vergütung, Entschädigung oder Kostenerstattung.
e) Die eingereichten Angebote werden gemäß den jeweils geltenden vergaberechtlichen Vorschriften geprüft und gewertet. Bitte beachten Sie insbesondere die insoweit jeweils geltenden zwingenden Ausschlussgründe (z. B. bei nicht form- und fristgerecht eingereichten Angeboten oder Angeboten, die Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen enthalten). Beachten Sie außerdem die Vorgaben zu den mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sowie Ziff. 3.1 dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und die Auflistung der Anlagen im "03_Angebotsschreiben".
9.5 Bietergemeinschaften
Für Bietergemeinschaften gilt grundsätzlich Ziff. 5 der Bewerbungsbedingungen. Zur Abgabe der entsprechenden Erklärungen hat der Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen das Formblatt "05_Erklaerung Bieter- u. Arbeitsgemeinschaft" zur Verfügung gestellt. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Formblätter "08a_Erklaerung zu Ausschlussgruenden" und "08b_Erklaerung zur Eignung" sowie "08c_Erklaerung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezuges" von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und einzureichen.
9.6 Andere Unternehmen / Dritte
Im Auftragsfall sind die Leistungen grundsätzlich im eigenen Unternehmen des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen. Andere Unternehmen (Dritte) dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Auftraggeber in die Erbringung der Leistungen einbezogen werden. Bieter und Bietergemeinschaften, die beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, haben mit Angebotsabgabe mindestens die Teile des Auftrags zu benennen. Soweit zumutbar sind diese Dritten auch bereits mit Angebotsabgabe - jedenfalls aber auf gesondertes Verlangen der Auftraggeber - zu benennen. Soweit Bieter oder Bietergemeinschaften darüber hinaus Kapazitäten dieser Dritten auch im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Bieters / der jeweiligen Bietergemeinschaft in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), haben die Bieter / die Bietergemeinschaft dies in ihrem Angebot zu erklären. Für diesen Fall einer Eignungsleihe sind mit Angebotsabgabe für die betroffenen Dritten die erforderlichen Erklärungen zum Nachweis ihrer Eignung unter Verwendung der dafür von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter ("07_Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen", "08a_Erklaerung zu Ausschlussgruenden", "08b_Erklaerung zur Eignung") auszufüllen und einzureichen. Zur Abgabe sämtlicher vorstehender Erklärungen hat der Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen die Formblätter "06_Erklaerung zum Einsatz anderer Unternehmen" und "07_Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen" zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYW1KE6LMB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Der Auftraggeber ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des GWB und führt dieses Vergabeverfahren aufgrund von zuwendungsrechtlichen Bestimmungen als europaweites Verfahren aus. Der Auftraggeber geht davon aus, dass ein Rechtsschutz vor der Vergabekammer damit nicht statthaft ist, gibt aber aus Gründen der Vollständigkeit vorsorglich die etwaig örtlich zuständige Vergabekammer an: Rechtsschutz gegen Entscheidungen des Auftraggebers können bei der Vergabekammer Südbayern erlangt werden.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB.
Insbesondere bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/