ehem. Bayernkaserne, Heidemannstr. 50, Baufeldfreimachung: Los 193 Abbruch- und Erdarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: KR-Subm-2023-0002
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
ehem. Bayernkaserne, Heidemannstr. 50, Baufeldfreimachung: Los 193 Abbruch- und Erdarbeiten
Los 193: Abbrucharbeiten und Erdarbeiten zur Vorbereitung und Begleitung der Kampfmittelräumung von Teilflächen sowie abschließendes Herstellen von übergabereifen Flächen.
München
Los 193 umfasst Abbrucharbeiten und Erdarbeiten zur Vorbereitung und Begleitung der Kampfmittelräumung von Teilflächen sowie das abschließende Herstellen von übergabereifen Flächen.
- 400.000 t rezyklierte und natürliche Gesteinskörnungen auf dem Baugelände umlagern (mittlere Transportstrecke: 600 m),
- Abbruch von drei einzelnen Baukörpern, die in das Grundwasser eintauchen einschließlich wasserdichter Umschließung (Baugrubenfläche gesamt: ca. 1.000 m2),
- 1000 m2 Verkehrsflächen abbrechen,
- Abbruch eines ehemaligen Trafogebäudes (150 m3 BRI),
- 30.000 t Substrat aus Gesteinskörnungen des AG mit Trommelsieb mischen,
- 20.000 m3 Boden einbauen
im Bedarfsfall bis zum vollständigen Abschluss der Arbeiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes;
b) Erklärung zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen i. S. v. § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. v. § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung Fbl. 124 (Direktlink zum Fbl.: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
c) Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Beabsichtigt die/der Bieter_in Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat sie/er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen gemäß a) und b) mit dem Angebot und die Unterlagen gemäß c) auf gesondertes Verlangen von jedem Mitglied vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
A) Eigenerklärungen
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat;
e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung Fbl. 124 (Direktlink zum Fbl.: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
B) Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan;
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
d) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (siehe auch unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards")
Beabsichtigt die/der Bieter_in Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat sie/er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen. In diesem Fall ist auf gesondertes Verlangen außerdem eine "Verpflichtungserklärung" des anderen Unternehmens einzureichen. Der Bieter, der im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, und das Unternehmen müssen gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei B) e) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensereignis von mindestens 1.000.000,- € für Personenschäden, 500.000,- € für Sach- und Vermögensschäden. Als Nachweis gilt auch Bestätigung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall die/der Auftragnehmer_in zu den genannten Bedingungen und Summen versichert sein
wird.
A) Eigenerklärungen
a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung Fbl. 124 (Direktlink zum Fbl.: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
B) Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Referenzen mit Angabe der/des Auftraggeber_in, der Ausführungszeit, Art und Umfang der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen und des Auftragswerts über vergleichbare Arbeiten aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
b) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Beabsichtigt die/der Bieter_in Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat sie/er die Erklärungen gemäß A) und die Unterlagen gemäß B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen. In diesem Fall ist auf gesondertes Verlangen außerdem eine "Verpflichtungserklärung" des anderen Unternehmens einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen gemäß A) mit dem Angebot und die Unterlagen gemäß B) auf gesondertes Verlangen von jedem Mitglied vorzulegen
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
siehe Vergabeunterlagen
Hinweis: Im Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 müssen
Bieter sowie im Falle einer Bietergemeinschaft alle Mitglieder
der Bietergemeinschaft mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt "Eigenerklärung - Bezug zu Russland i.S.d. VO (EU)
Nr. 833/2014 i.d.F. der VO (EU) 2022/576", das den
Vergabeunterlagen beigefügt ist, einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, SubmissionsbüroDenisstraße 280335 MünchenDeutschland
Bieter_innen und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).