Möbel für das Comenius-Gymnasium Deggendorf Referenznummer der Bekanntmachung: LAS-1.3-0212-3/7
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE224
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.comenius-deg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Möbel für das Comenius-Gymnasium Deggendorf
Lose Möblierung _ Komplett_Klassenräume mit Tische / Stühle Klassenräume(Los-Nr.: 1) und Lose Möblierung _ Komplett_Büromöbel_Kunsträume mit Möblierung Schränke / Regale / Pinnwände(Los-Nr.: 2)
Deggendorf
Der Altbau des Gymnasiums wird generalsaniert, die alten Schulmöbel werden durch neue ersetzt.
Lose Möblierung _ Komplett_Klassenräume mit Tische / Stühle Klassenräume(Los-Nr.: 1) und Lose Möblierung _ Komplett_Büromöbel_Kunsträume mit Möblierung Schränke / Regale / Pinnwände(Los-Nr.: 2)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lose Möblierung _ Komplett_Klassenräume Los-Nr.: 1 und Lose Möblierung _ Komplett_Büromöbel_Kunsträume Los-Nr.: 2
Ort: Tauberbischofsheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers Diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Deggendorf
Möbel für das Comenius-Gymnasium Deggendorf. Der Altbau des Gymnasiums wird generalsaniert, die alten Schulmöbel werden durch neue ersetzt.
Lose Möblierung _ Komplett_Klassenräume Los-Nr.: 1 und Lose Möblierung _ Komplett_Büromöbel_Kunsträume Los-Nr.: 2
Ort: DE11B Main-Tauber-Kreis
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Land: Deutschland
1) Anpassung des spätesten Liefertermin inkl. Berücksichtigung der Mehrkosten wegen gestiegener Rohstoffpreise. (Notwendigkeit/Gründe vgl. VII.2.2) Gründe für die Änderung)
2) Erhöhung der Liefermenge
Notwendigkeit der Erhöhung: Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Eine erneute und von der ersten Vergabe getrennte Auftragsvergabe würde erheblichen zusätzlichen Koordinierungs- und Anpassungsbedarf an die erste, bereits vertraglich vereinbarte Lieferung bedeuten und bliebe hinter einer Lieferung „aus einem Guss“ zurück. Außerdem ermöglicht die Ausweitung des ursprünglichen Lieferumfangs die Geltung einer einheitlichen Mängelgewährleistung für die ursprünglich vereinbarten und die hinzukommenden Schulmöbel.
Hauptgründe, warum im Frühjahr 2021 nicht bekannt war, dass die losen Schulmöbel für den Altbau im August 2021 nicht geliefert werden können.Dach Pausenhalle: Ursprünglich sollte die Metallkonstruktion des Pausenhallendachs saniert werden. Bei den Vorbereitungen hat sich herausgestellt, dass die Metallträger wegen div. nicht behebbarer Mängel erneuert werden müssen. Die Planungen und die Ausschreibungen haben zu einer Verzögerung geführt.Schadstoffe im Estrich:Im Zuge der Verlegung der Böden hat sich herausgestellt, dass der Estrich auf den Fluren Asbest enthielt. Die Planungen für einen fachgerechten Ausbau, die Freigabe der dafür notwendigen Mittel und die sich anschließenden aufwendigen Arbeiten führten zu einer enormen Verzögerung.Fußböden: Nachdem bereits der ersten Bodenlegerfirma gekündigt werden musste, wurde auch die Zusammenarbeit mit der zweiten Firma wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Leistung beendet. Dies führte, ebenfalls wegen der Neuausschreibung zu Verzug