Arbeitsplatzdrucker 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2241.4254.2023-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsplatzdrucker 2023
Die MPG hat Bedarf an Lieferleistungen von Arbeitsplatzdruckern verschiedener Hersteller und weiteren Leistungen hierzu.
Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen (1) Auftragnehmer zu finden, der auf Abruf aus der Rahmenvereinbarung den Auftraggeber mit Arbeitsplatzdruckern versorgt. Dem Auftraggeber kommt es dabei in besonderem Maße auf eine Herstellervielfalt an, sodass mit Angebotsabgabe eine Bindung des Bieters an die angebotenen Hersteller erfolgen muss. Der Bieter muss mit seinem Angebot mindestens drei (3) und höchstens sechs (6) Hersteller von Druckern benennen, an die er sich im Falle der Auftragserteilung für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung binden wird.
Der Leistungsumfang setzt sich aus Folgenden Leistungskomponenten zusammen:
• Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG (inkl. Recherchesho)
• Veräußerung und Lieferung von Arbeitsplatzdruckern verschiedener Hersteller inklusive zugehörigem Zubehör sowie von Ersatz- und Verschleißteilen (wobei das Zubehör sowie die Ersatz- und Verschleißteile isoliert bestellbar sind)
• Erbringung von Instandhaltungsleistungen (Serviceleistungen)
Generalverwaltung München, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe auch http://www.mpg.de) sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten in Hamburg, Düsseldorf und Heidelberg.
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Arbeitsplatzdruckern verschiedener Hersteller mittels Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer. Ziel des Vergabeverfahrens ist es daher, ein Rahmenvertragspartner zu finden, der den Auftraggeber bei Bedarf bei der Auswahl von Arbeitsplatzdruckern unterstützt und ihn damit versorgt. Dem Auftraggeber kommt es dabei in besonderem Maße auf eine Herstellervielfalt an, sodass mit Angebotsabgabe eine Bindung des Bieters an die angebotenen Hersteller erfolgen muss. Der Bieter muss mit seinem Angebot mindestens drei (3) und höchstens sechs (6) Hersteller von Druckern benennen, an die er sich im Falle der Auf-tragserteilung für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung binden wird (vgl. Kapitel 4.1.1).
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
• Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG (inkl. Rechercheshop, vgl. Kapitel 5.3.4)
• Veräußerung und Lieferung von Arbeitsplatzdruckern verschiedener Hersteller inklusive zugehörigem Zubehör sowie von Ersatz- und Verschleißteilen (wobei das Zubehör sowie die Ersatz- und Verschleißteile isoliert bestellbar sind)
• Erbringung von Instandhaltungsleistungen (Serviceleistungen)
Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss von den künftigen Auftragnehmern angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
Das von der Max-Planck-Gesellschaft benötigte und von den RV-Partner anzubietende Produktportfolio lässt sich durch folgenden sechs Geräteklassen mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen charakterisieren, die in den Wettbewerb gestellt werden (vgl. Kapitel 5.4):
• Geräteklasse 1: Tintendrucker Farbe Basis
• Geräteklasse 2: Tintendrucker Farbe Multifunktion 3-in-1
• Geräteklasse 3: Fotoelektrischer Drucker monochrom
• Geräteklasse 4: Fotoelektrischer Drucker Farbe
• Geräteklasse 5: Fotoelektrischer Drucker monochrom 3-in-1
• Geräteklasse 6: Fotoelektrischer Drucker Farbe 3-in-1
Als Arbeitsplatzdrucker werden Geräte verstanden, die typischerweise von nur einer Person direkt am Arbeitsplatz (auf oder in unmittelbarer Nähe zum Schreibtisch) genutzt werden, und hinsichtlich ihrer Größe (Dimensionierung) und Emissionswerte (z.B. Geräuschentwicklung, Schadstoffemission, Strahlung) dafür vorgesehen und geeignet sind. Arbeitsplatzdrucker werden abgegrenzt von sog. Abteilungsdruckern, die typischerweise zentral aufgestellt werden, über ein Netzwerk angeschlossen und meist über einen zentralen Druckserver angesteuert werden; Abteilungsdrucker werden üblicherweise von mehreren Mitarbeitern genutzt.
Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind neben der Lieferung von Arbeitsplatzdruckern auch Instandhaltungsleistungen, die Beschaffung von Drucker-Zubehör (z.B. Stromkabel, Anschlusskabel) sowie von Ersatz- und Verschleißteilen aus einem vielfältigen Sortiment. Das Zubehör sowie die Ersatz- und Verschleißteile müssen auch isoliert bestellbar sein. Ersatz- und Verschleißteile umfasst alles außer Tinte und Toner (u.a. Bildtrommel, Fixiereinheit, Wartungskits etc.).
Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen die Beschaffung von Abteilungsdruckern, da diese von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden.
Ebenfalls nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Toner und Tinte, da die Beschaffung von Original-Tinte und -Toner verschiedener Hersteller von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt wird.
Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die Arbeitsplatzdrucker und das jeweilige Zubehör sowie die Ersatz- und Verschleißteile eigenständig im Online-Shop (vgl. Kapitel 5.3) des Auftragnehmers innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments individuell zusammenstellen - soweit eine Indivi-dualisierung (z.B. eine individuelle Konfiguration eines Arbeitsplatzdruckers) technisch möglich ist -, auswählen und frei konfigurieren können. Zudem müssen sie hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) angezeigt bekommen. Diese Ansicht muss ausgedruckt werden können.
Zusätzlich müssen im Online-Shop für jeden angebotenen Arbeitsplatzdrucker auch Instandhaltungsleistungen individuell auswählbar sein (vgl. dazu Kapitel 5.6).
Neben dem allgemeinen Ziel einer wirtschaftlichen Beschaffung von Arbeitsplatzdrucker und den beschriebenen weiteren Leistungen, soll über den hier in den Wettbewerb gestellten RV auch eine Produktvielfalt des Angebotssortiments während der Vertragslaufzeit erreicht werden. Zu diesem Zweck wird vom RV-Partner gefordert, dass sein angebotenes Sortiment mindestens drei (3) verschiedene Drucker-Hersteller mit einem möglichst großen vertragsgegenständlichen Produktportfolio umfassen muss. Um das Angebotssortiment dennoch überschaubar zu halten, dürfen maximal sechs (6) verschiedene Drucker-Hersteller angeboten werden. Außerdem muss der RV-Partner in seinem Angebotssortiment die charakterisierten Geräteklassen vollständig abdecken. Er ist verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Produkte der jeweils von Ihm benannten Hersteller während der gesamten Vertragslaufzeit beizubehalten (vgl. Kapitel 4.1.1).
Der Bieter hat die Hersteller, auf die er sich festlegt, in seinem Angebot zu benennen und zum Nachweis der Herstellerbindung eine Bestätigung der Hersteller beizufügen.
Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von Arbeitsplatzdruckern im Spektrum der vorstehend genannten Geräteklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör sowie Ersatz- und Verschleißteilen. Es müssen also Arbeitsplatzdrucker im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Geräteklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweili-gen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein.
Üblicherweise werden bei den Bedarfsträgern Microsoft Windows-Betriebssysteme, Apple MacOS, Linux oder andere Unix-basierende Betriebssysteme eingesetzt. Die entsprechende Kompatibilität, der im Sortiment des Online-Shops des RV-Partners angebotenen Arbeitsplatzdrucker muss im Online-Shop deutlich gekennzeichnet werden.
Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklassen für Arbeitsplatzdrucker, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Geräteklassen bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Arbeitsplatzdrucker und das dazu passende Zubehör sowie Ersatz- und Verschleißteile innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individualisierung technisch möglich ist. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Geräte muss im Online-Shop beschrieben werden.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können.
Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.
Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör sowie Ersatz- und Verschleißteile von Arbeitsplatzdruckern mit- oder nachzubestellen (siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 5.3.2).
Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem akaktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel Kapi-tel 5.9).
Mit Abgabe eines Angebots erklärt der Bieter, dass er den Online-Shop gemäß den beschriebenen Anforderungen aus diesen Vergabeunterlagen und der Rahmenvereinbarung kostenlos für den Auftraggeber realisiert, implementiert, fristgerecht an das eProcurement-System des Auftraggebers anbindet, über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorhält und dem jeweils aktuellen Stand der Technik anpasst.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in seinem Online-Shop ausschließlich das vertragsgegenständliche Sortiment anzubieten.
Technologieveränderungen und Weiterentwicklungen sind vom Auftragnehmer bei den im Sortiment enthaltenen oder aufzunehmenden Artikeln zu berücksichtigen (siehe Technologiegleitklausel in Kapitel 5.9).
Das Sortiment der Artikel im Online-Shop umfasst im Kern Arbeitsplatzdrucker, die in Kapitel 5.2 charakterisiert wurden.
Im Online-Shop muss für jeden Arbeitsplatzdrucker standardmäßig der "Kauf ohne Service" mit der Herstellergarantie vorausgewählt sein. Sollte hierfür eine Registrierung erforderlich sein, so ist diese durch den RV-Partner bei Bestellung durchzuführen. Zu den Arbeitsplatzdruckern muss weiterhin die Instandhaltungsleistung mit einer Laufzeit von 36 Monate auswählbar sein. (vgl. auch Kapitel 5.6).
Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung. Nach Vertragsbeginn soll eine Vorlaufzeit von sechs Wochen folgen, in der die Anbindung an das eProcurement-System der MPG durchgeführt wird. Der beabsichtigte Leistungsbeginn und damit auch der Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft des Online-Shops ist der 01.08.2023.
Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre (60 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zuzüglich der Vorlaufzeit für die Anbindung des Onlieshops an das eProcurementsystem der MPG.
Auf der Grundlage der Erfahrungen des Auftraggebers aus den letzten Jahren und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklungen in den kommenden Jahren wird das Auftragsvolumen insgesamt auf [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr geschätzt. Damit beträgt das geschätzte Gesamtauftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme über die maximal mögliche Vertragslaufzeit insgesamt [Betrag gelöscht] Euro (Schätzmenge/Schätzwert). Aus der RV können insgesamt höchstens [Betrag gelöscht] Euro über die maximale Vertragsdauer abgerufen werden (Höchstwert).
Es besteht keine (Mindest-)Abnahme- oder (Mindest-)Bestellverpflichtung des Auftraggebers. § 132 GWB bleibt unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A)
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Subunternehmer allerdings Kapitel 2).
2. Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und Befähigung zur Berufsausübung
Die in diesem Kapitel geforderten Angaben und Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Subunternehmer) einzureichen.
a) Unternehmensdarstellung (EK-02-A)
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
• Name des Untrnehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
• Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]),
• falls gegeben - die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente),
• Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliederung des Unternehmens.
Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
b) Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A)
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
1. Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A)
Der Auftraggeber fordert, dass eine adäquate Deckung des Betriebshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sichergestellt ist bzw. wird, wobei mindestens folgende Deckungssummen gefordert werden:
• für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert)
sowie
• für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung), alternativ eine für die Vertragslaufzeit bestehende BHV mit mindestens der o.g. Deckungssummen (und in diesem Falle 2-facher Maximierung je Versicherungsjahr).
Der Bieter hat hierzu die entsprechende Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Haftpflichtversicherung" abzugeben.
Hinweise:
Vor Zuschlagserteilung wird der Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, aufgefordert, den Nachweis über die o. g. Haftpflichtversicherung zu erbringen. Die Aufforderung erhält der Bieter zusammen mit der "Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung" (Mitteilung nach § 134 Abs. 1 GWB). Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bescheinigung der Versicherung bzw. Bescheinigung eines Versicherungsmaklers zu erbringen und muss bis zum Ablauf der Warte- und Stillhaltefrist (§ 134 Abs. 2 GWB) der Vergabestelle vorliegen, da ansonsten der Zuschlag nicht erteilt werden darf.
Es wird auf die mit der Eignungsanforderung korrespondierende vertragliche Verpflichtung des künftigen Auftragnehmers zum Abschluss und Nachweis bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im Vertrag (Anlage 1) hingewiesen.
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und vor Zuschlagserteilung nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Im Falle eines "bloßen" Subunternehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu fordern.
2. Umsatzdarstellung (EK-05-A - EK-06-A)
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über
• den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A)
sowie
• den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich Lieferung von Arbeitsplatzdruckern (EK-06-A)
jeweils in Euro netto und bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 - 2022) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Umsatzdarstellung" zu tätigen.
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
1. Qualitätssicherung (EK-07-A)
Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Qualitätssicherung" zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in seinem Unternehmen bestehen (EK-07-A). Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig).
2. Umweltmanagement (EK-08-A)
Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Umweltmanagement" zu erklären, welche Maßnahmen zum Umweltmanagement in seinem Unternehmen bestehen (EK-08-A). Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig).
3. Unternehmensreferenzen (EK-09-A - EK-10-A)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
• Leistungsempfänger inklusive Kontaktdaten;
• Angaben zum Auftragszeitraum;
• aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter selbst erbracht hat,
• Auftragsvolumen des selbst erbrachten Anteils (Auftragswert und zeitlicher Umfang).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird):
• Eine (1) Referenz für den Leistungsbereich "Onlineverkauf von Arbeitsplatzdruckern" (EK-09-A),
• Eine (1) Referenzen für den Leistungsbereich "Umsetzung einer Anbindung an ein eProcurement-System" (EK-10-A),
Eine Referenz kann für mehrere Leistungsbereiche genannt werden, wenn in dem jeweiligen Referenzprojekt die entsprechenden Leistungen zum Nachweis der Erfahrungen für verschiedene Leistungsbereiche erbracht wurden. Es ist daher in jeder Referenz darauf hinzuweisen, welche Leistungsbereiche diese abdeckt.
Die Referenzen müssen in den drei Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanforderung an die Wertbarkeit der Referenz, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird).
Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils ca. zwei (2) DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen.
1. Herstellerbindung (XK-01-A)
Der Bieter hat sich für den Fall der Auftragserteilung für die Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung an mindestens drei (3) aber höchstens sechs (6) Hersteller zu binden und diesen zu benennen (Anlage 6 "Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung").
Hersteller sind dabei keine anderen Unternehmen im Sinne des Kapitels 2.
2. Exportkontrollvorschriften (XK-02-A)
Der Bieter informiert die MPG über bestehende exportkontrollrechtliche Beschränkungen, sowie entsprechende Produktklassifizierung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet für die beauftragten Lieferungen, sofern erforderlich, die jeweils anwendbaren Anforderungen des nationalen und internationalen Zoll- und Außenwirtschaftsrechts einzuhalten und insbesondere den Erhalt der Ausfuhrgenehmigungen sicher zu stellen. Der Auftragnehmer ist im Falle einer konkreten Bestellung mit exportkontrollrechtlicher Relevanz verpflichtet, so früh wie möglich, spätestens jedoch mit der Rechnungsstellung, alle Informationen und Daten schriftlich mitzuteilen. Die nicht abschließende Auflistung möglicher Angaben sind den Zu-sätzliche Vertragsbedingungen der MPG Ziff.15 https://www.mpg.de/5757353/zusaetzliche-vertragsbedingungen-der-mpg.pdfzu entnehmen. Der Auftragnehmer haftet für die Richtigkeit entsprechender Angaben (Anlage 6).
Auftragnehmer hat seine Angaben im Online-Shop für die betroffenen Produkte zur Verfügung zu stellen. Wird einem Institut ein Angebot unterbreitet, dann sind die Informationen auch dort zu hinterlegen.
3. IAO-Kernarbeitsnormen (XK-03-A)
Der Auftraggeber weiß sich zur Einhaltung der Mindeststandards der in Anlage 6 genannten IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet. Da die MPG zur breiteren Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 6 zu erklären, dass er sich verpflichtet, die Vertragsbedingungen zu den IAO-Kernarbeitsnormen zu akzeptieren.
4. RoHS 2 Konformität und CE-Kennzeichnung (XK-04-A)
RoHS ist eine Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten. EU-Länder mussten die EG-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) einschließlich der seit 22. Juli 2019 geltenden erweiterten Regelungen in nationales Recht umsetzen. In Deutschland ist in diesem Zusammenhang die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) zu beachten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Falle der Auftragserteilung, nur Geräte anzubieten, die über die CE-Kennzeichnung verfügen (Anlage 6).
5. Russland-Sanktionen (XK-05-A)
Der Bieter erklärt unter Verwendung von Anlage 6 Abschnitt "Russland-Sanktionen", dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i.V.m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht.
Nach Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i.V.m. der Verordnung (EU) 2022/576 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a. russische Staatsangehörige,
b. in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
c. juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu mehr als 50% unmittelbar oder von Angehörigen, Personen, Organisationen oder Einrichtungen i.S. a) oder b) gehalten werden,
d. natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung von Staatsangehörigen, Personen, Organisationen oder Einrichtungen i.S. a), b) oder c) handeln,
Unterauftragnehmer, eignungsverleihende Unternehmen und Lieferanten, die unter a) bis d) fallen, wenn auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfällt.
Abschnitt IV: Verfahren
Die nach § 21 Abs. 6 VgV zulässige Regellaufzeit der Rahmenvereinbarung wird hier überschritten. Die maximale Vertragslaufzeit von insgesamt 60 Monaten ist jedoch dadurch bedingt, dass bei einem Auftragnehmerwechsel sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes - Veräußerung und Lieferung von Arbeitsplatzdruckern und Zubehör, Ersatz- und Verschleißteilen sowie die Erstellung und den Betrieb eines Online-Shops und einer Online-Plattform inklusive der Anbindung an das eProcurementsystem der MPG. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Bei dieser Vergabe werden u.a. ein Online-Shop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administratorenhandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) sowie Downloads (u.a. aktuelle Treiber) verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.
Der zu konfigurierende Online-Shop und die Online-Plattform müssen eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen. Auch müssen der Online-Shop und die Online-Plattform des Auftragnehmers die jeweils aktuellste Version der Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.
Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Auftragnehmer gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung und dem Betrieb von Online-Shops. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass auch für die Shop-Anbindung ausreichend Personal und Ressourcen zur Verfügung stehen.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber den Auftraggebern (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.