HA 32 Panorama Scheideck CGM Firewall
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Scheidegg
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.panorama-fachkliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
HA 32 Panorama Scheideck CGM Firewall
Die Panorama Fachklinik GmbH beabsichtigt den vorhandenen Hosting/Managed-Service-Vertrag zum Rechenzentrums-Infrastrukturservice inklusive des Betriebes der KIS-Lösung, des IT-Security Services, des Allgemeinen Administrationsservices, des Datensicherungsservices, des Datenbankservices, des Messaging-Services und des User-services um den Firewall-Service „Sophos für RZ-Umgebung“ zu erweitern.
Sitz der Auftraggberin Scheidegg
Die Auftraggeberin beabsichtigt den vorhandenen Hosting/Managed-Service-Vertrag zum Rechenzentrums-Infrastrukturservice inklusive des Betriebes der KIS-Lösung, des IT-Security Services, des Allgemeinen Administrationsservices, des Datensicherungsservices, des Datenbankservices, des Messaging-Services und des User-services der CGM Clinical Deutschland GmbH, Maria Trost 25, 56070 Koblenz, um den Firewall-Service „Sophos für RZ-Umgebung“ zu erweitern.
Bei der Erweiterung der vorhandenen Service-Hosting handelt es sich um folgendes Modul:
• 1 Stck. Sophos SF SW/Virtual Appliance Base License SMB UP TO 2 CORES & 4GB RAM
• 1 Stck. Sophos SF SW/Virtual Xstream Protection SMB 36 month UP TO 2 CORES & 4GB RAM; Firewall Software inkl. 36 Monate Hersteller-Support
• Basislizenz: Networking, Wireless, Xstream-Architektur, unbegrenztes Remote Access VPN, Site-to-Site VPN, Reporting; Network Protection XStream TLS und DPI Engine, IPS, ATP, Security Heartbeat, SD-RED VPN, Reporting" Web Protection XStream TLS und DPI Engine, Web Security und Web Control, Application Control, Reporting" Zero-Day Protection Machine Learning und Sandboxing-Dateianalyse, Reporting" Sophos Central Management SD-WAN-VPN-Orchestrierung, Central Firewall Advanced Reporting (30 Tage), MTR/XDR-fähig" Sophos Central Orchestration XStream TLS und DPI Engine, Web Security und Web Control, Application Control, Reporting" Sophos SF SW/Virtual Webserver Protection "Sophos SF SW/Virtual Email Protection Enhanced Support 24/7-Support, Funktions-Updates, VorabaustauschGarantie auf Hardware während der Laufzeit
• 0,5 MT IT D&S Dienstleistung - monatliche Dienstleistung durch Ergänzung des bestehenden Managed Service Vertrages. In den monatlichen Betriebskosten sind folgende Leistungen beinhaltet: Orchestrierung der Sophos Komponenten über das Sophos Central Portal Einspielen notwendiger Updates
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Panorama Fachklinik GmbH beabsichtigt den vorhandenen Hosting/Managed-Service-Vertrag zum Rechenzentrums-Infrastrukturservice inklusive des Betriebes der KIS-Lösung, des IT-Security Services, des Allgemeinen Administrationsservices, des Datensicherungsservices, des Datenbankservices, des Messaging-Services und des User-services zu erweitern. Der bestehende RZ-Hosting Vertrag mit der CGM Clinical Deutschland GmbH hat eine Laufzeit bis zum 31.03.2028. Die Erweiterung kann auf bestehende KIS-Systeme des Anbieters aufsetzen. Die Verwendung gleichartiger Systeme reduziert die Fehlersicherheit im Allgemeinen und ist daher sicherer als ein Parallebetrieb von 2 Systemen. Dies gilt insbesondere auch für den Support im Havariefall. Daürber hinaus ist ein Wechsel der Anbieter wirtschaftlich nicht sinnvoll, das der bestehende RZ-Hosting Vertrag eine Laufzeit bis zum 31.03.2028 hat und eine vorzeitige Vertragsauflösung aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.cgm.com/clinical
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist
gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/