Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine) Referenznummer der Bekanntmachung: TED51/2022-259611
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine)
Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern hat das Landratsamt München, Sachgebiet 4.6.3.1, Mariahilfplatz 17, 81541 München, eine
Vielzahl an Gemeinschaftsunterkünften auf dem Gebiet des Landkreises München angemietet bzw. gebaut.
Um hier die innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, beabsichtigt das Landratsamt München diese Sicherheitsdienstleistung extern zu
vergeben.
Die insgesamt fünf Liegenschaften im Landkreis München werden in Teillose aufgeteilt, sodass sich auch kleinere Unternehmen an dieser
Ausschreibung beteiligen können.
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine) - Los 1
Neubiberg
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine):
Auf der Heid 100, Neubiberg mit bis zu sieben Sicherheitsdienstmitarbeiter (SMA) je nach Belegung pro Schicht
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine) - Los 2
Kirchheim, Unterföhring
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine):
Schlehenring, Kirchheim mit bis zu drei Sicherheitsdienstmitarbeiter (SMA) pro Schicht,
Betastr., Unterföhring mit bis zu sechs Sicherheitsdienstmitarbeiter (SMA) pro Schicht
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine) - Los 3
Grünwald, Ottobrunn
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine):
Zugspitzstr., Grünwald mit bis zu zwei Sicherheitdienstmitarbeiter (SMA) pro Schicht
Rosenheimer Landstr. 120, Ottobrunn mit bis zu drei Sicherheitsdienstmitarbeiter (SMA) pro Schicht
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine) - Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine) - Los 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenselbold
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63486
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine) - Los 3
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Landratsamt München ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VgV berechtigt, das Vergabeverfahren für Los 3 aufzuheben, da kein Angebot den Bedingungen entspricht. Es wird für dieses Los ein neues Vergabeverfahren, nämlich ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eingeleitet (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenenBieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer