RemoteIdent 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2204.0102.00-01.0303_08/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
RemoteIdent 2023
Full-Service-Leistungen für die Identifikation von Personen anhand eines Ausweisdokuments sowie zur Qualifizierten Elektronischen Signatur mit einer vorgelagerten Identifikation
Generalverwaltung der MPG, München bzw. remote
Der Zuschlag über das Gesamtvolumen der ausgeschriebenen Software und Leistung wird an einen Auftragnehmer vergeben.
Anlage zur VU ist ein EVB-IT Cloudvertrag (Vertrag über Cloudleistungen) mit EVB-IT Cloud AGB und EVB-IT Cloud Kriterienkatalog.
ACHTUNG: Vertragsanlage 4 muss vom Bieter mit dem Angebot entspr. ausgefüllt eingereicht werden! Vertragszeichnung erfolgt nach Zuschlag.
Gegenstand des Vergabeverfahrens:
• Bereitstellung von Identifikations-Verfahren und Prozessen mittels einer Software-as-a-Service Anwendung zur Identifikation natürlicher Personen gemäß Geldwäschegesetz (GwG) und der Ver-trauensdienste-Verordnung eIDAS.
- "VideoIdent" per Smartphone oder PC, Identifikation erfolgt durch AgentInnen in einem Call-center.
- "eID" als elektronische Identifikation mit dem neuen Personalausweis (nPA).
- autoIdent: Ausweisdaten werden per Texterkennungssoftware per Smartphone ausgelesen und übertragen. Die Identifikationsmethode mit biometrischem Abgleich, wie Gesichtser-kennung findet, automatisiert statt (zumindest eIDAS-konform).
• Erzeugung von eIDAS konformen Kurzzeitzertifikaten und Durchführung von Qualifizierten Elektronischen Signaturen bei einem übermittelten PDF-Dokument.
• Bereitstellung einer Online-Schnittstelle mit zugehöriger API, um eine Identifikation und ggf. eine nachgelagerte QES durchführen zu können und die Zwischenergebnisse sowie das Endergebnis mit den ermittelten Ausweisdaten und ggf. signiertem Dokument abrufen zu können.
• Möglichkeit erfolgreiche Identifikationen wiederzuverwenden, um bei erneuter QES den Identifikati-onsvorgang überspringen zu können (muss von API unterstützt werden); Sicherer Austausch dieser wiederverwendeten Identifikationsdaten und/oder Ablagemöglichkeit, z.B. in einer persönlichen Wallet.
• Der Auftragnehmer ist selbst Vertrauensdiensteanbieter oder arbeitet standardmäßig mit einem Vertrauensdiensteanbieter zusammen, so dass die Beauftragung und Steuerung von Identifikation und QES über eine API erfolgt.
• Die digitalen Verfahren "Video", "eID" und "autoIdent" müssen von Windows-, Mac- und Linux-PCs durchführbar sein, für iOS und Android müssen zudem im Standard über den jeweiligen Hersteller-App-Shop kostenfreie Apps zur Verfügung gestellt werden, die alle drei Verfahren "Video", "eID" und "autoIdent" ggf. mit einer nachgelagerten QES unterstützen. Designanpassungen für die MPG sind nicht erforderlich.
Dem Leistungsbeginn vorgelagert ist eine Überleitungsphase (Transition-In) von ca. einem (1) Monat. Beginn der Überleitungsphase ist der 01.07.2023. Die Überleitungsphase (Transition-In) endet am 31.07.2023.
Die Transitionleistung ist vertragliche Hauptleistungspflicht. Diese Leistung des Auftragnehmers sind mit der Pauschale einmalige Setup- und Integrationskosten für Identifikation und QES vollständig abgegolten.
Während der Überleitungsphase im Juli 2023 wird die Leistung der Identifikatio-nen und der Qualifizierten Elektronischen Signatur noch vom vorherigen Dienst-leister erbracht, so dass hier keine Vergütung oder Mindestabnahme anfällt.
Es sind folgende Aktivitäten in dieser Phase vorgesehen:
• Bereitstellung der API inkl. der Dokumentation durch den Auftragnehmer
• Setup und Konfiguration auf Seiten des Auftragnehmers
• Abstimmung des Gesprächsleitfaden
• Bereitstellung eines Testaccounts, um die Aufträge über die API inkl. Negativ-Fälle testen zu können
Zum Leistungsbeginn am 01.08.2023 wird auf den Produktiv-Account umgeschwenkt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Kap. 3.3.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [EK-01]
Der Bieter hat hierzu in Anlage 5 Abschnitt 1 das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB mit dem Angebot zu erklären. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Formblatt "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB vorliegt.
Die Angaben müssen vollständig erfolgen und die Fragen vollständig beantwortet werden. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB wird hingewiesen. Hat der Bieter entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen ergriffen, sind diese ebenfalls auf gesondertem Dokument darzustellen.
Die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sind zwingend von jedem Unternehmen (d.h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft) mit dem Angebot einzureichen.
Hinweis auf Abfragepflicht nach § 6 WRegG:
Bei einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro oder höher ist der Auftraggeber verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einzuholen.
Im Falle einer Selbstreinigung bitte formlos die Nachweise nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 GWB darstellen.
Folgende in Kapitel 3.3.2 geforderten Angaben und Nachweise zum Wirtschaftsteilnehmer und über die Befähigung zur Berufsausübung sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Subunternehmer) einzureichen.
Kap. 3.3.2.1 Unternehmensdarstellung [EK-02-A]
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
• Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungs-jahr, Kontaktperson und -daten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
• Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, ei-nes kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36])
• sowie - falls gegeben - die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; An-gaben zum möglichen Abruf der Dokumente).
• Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliederung des Unternehmens.
Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 2 "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
Kap. 3.3.2.2 Berufs- und Handelsregistereintragung [EK-03-A]
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 3 "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachfolgenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise mit dem Angebot einzureichen.
Soweit nichts Anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Kap. 3.3.3.1 Haftpflichtversicherung [EK-04-A]
Gefordert wird das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
•für Personen- und Sachschäden mindestens fünf (5) Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie
•für Vermögensschäden mindestens fünfhunderttausend (250.000) EUR (zweifach maximiert)
Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 4 "Haftpflichtversicherung" erklären, dass er über eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt.
Hinweise:
Vor Zuschlagserteilung wird der Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, auf-gefordert, den Nachweis über die o. g. Haftpflichtversicherung zu erbringen. Die Aufforderung erhält der Bieter zusammen mit der "Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung" (Mitteilung nach § 134 Abs. 1 GWB). Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bescheinigung der Versicherung bzw. Bescheinigung eines Versicherungsmaklers zu erbringen und muss bis zum Ablauf der Warte- und Stillhaltefrist (§ 134 Abs. 2 GWB) der Vergabestelle vorliegen, da ansonsten der Zuschlag nicht erteilt werden darf!
Es wird auf die mit der Eignungsanforderung korrespondierende vertragliche Verpflichtung des künftigen Auftragnehmers zum Abschluss und Nachweis bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im Vertrag (Anlage 1) hingewiesen.
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglieder der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und vor Zuschlagserteilung nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Im Falle eines "bloßen" Subunternehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung vom Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Un-terauftragnehmer zu fordern.
Kap. 3.3.3.2 Umsatzdarstellung [EK-05-A]
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über
• den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A)
jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 - 2022) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Wenn für das Jahr 2022 noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 5 "Umsatzdar-stellung" zu tätigen.
Mindestanforderung:
Hinsichtlich der geforderten Umsatzzahlen (für jedes einzelne Jahr) gelten folgende Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden:
• für den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens - im Bereich Identifikationsdienstleistung - für jedes einzelne Jahr (EK-05): vierhunderttausend (400.000) Euro
Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
3.3.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Soweit nichts Anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
3.3.4.1 Unternehmensreferenzen (EK-06-A, EK -07-A)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit der hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen in den verschiedenen von dem gegenständlichen Auftrag umfassten Leistungsbereichen jeweils folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden):
a) Referenz für den Leistungsbereich "Identifikationsverfahren über API mit mindestens 500 Identifika-tionen pro Monat und unterschiedlichen Plattformen (Browser, Smartphone App)" (EK-06-A),
b) Referenz für den Leistungsbereich "Identifikation mit nachgelagerter QES mit mindestens 50 Signa-turen im Monat und unterschiedlichen Plattformen (Browser, Smartphone App)" (EK-07-A)
Die Referenzen müssen Leistungen aus den drei Jahren vor der Bekanntmachung betreffen.
Es ist dabei möglich, eine einzelne Referenz zum Nachweis verschiedener erbrachter Leistungen gemäß der vorgenannten Punkte a) und b) zu benennen (= mind. 1 Referenz einzureichen). Es ist bei Darstellung der Referenz daher anzugeben, welcher Nachweis damit erbracht werden soll (vgl. Anlage 5 Abschnitt 6). Im Falle von BG werden die Referenznachweise der Mitgliedunternehmen inhaltlich zusammen betrachtet.
Die Darstellung der Referenzen im oben beschriebenen Sinne hat neben den Angaben in Anlage 5 zu Abschnitt 6 "Unternehmensreferenzen" sowie unter Verwendung des Deckblattes (Anhang zur Anlage 5) und ergänzend auf ca. einer (1) DIN A4-Seite zu erfolgen (die jeweils erbrachten Leistungen sind darzu-stellen). Angebote, die nicht die vorgenannten Mindestanforderungen aufweisen, werden ausgeschlossen.
Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
4.2 Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftragnehmer ist bei der Wahl der Personen, die er zur Leistungserbringung einsetzt, frei. Das Weisungsrecht und Direktionsrecht bezüglich der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter verbleibt vollständig und ausschließlich beim Auftragnehmer als deren Arbeitgeber. Die von ihm eigenverantwortlich eingesetzten Mitarbeiter treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch soweit sie Leistungen in dessen Räumen erbringen. Mitarbeiter des Auftragnehmers werden nicht in den Betrieb oder die Organisation des Auftraggebers eingegliedert. Eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Gesetzes zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) ist weder vereinbart noch wird sie durchgeführt.
Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Auftraggeber die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingungen. Diese sind teilw. als X-Kriterien gekennzeichnet (XK) und stellen Ausschlusskriterien dar (XK-#-A). Die genannten Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
4.2.1 Kommunikation mit dem Auftraggeber (XK-01-A)
Die zur Auftragsausführung vorgesehenen Beschäftigten des Auftragnehmers müssen die deutsche Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift und die englische Sprache fließend in Wort und Schrift beherr-schen. Im Falle der Zuschlagserteilung werden für die Kommunikation mit dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit ausschließlich Beschäftigte mit sehr guten Kenntnissen (verhandlungssicher in Wort und Schrift) der deutschen Sprache und guten Kenntnissen (fließend in Wort und Schrift) der englischen Sprache eingesetzt; vgl. Formblatt Anlage 6 "Kommunikation mit dem Auftraggeber". Dieses Formblatt ist mit der Angebotsabgabe vom Bieter einzureichen.
4.2.2 Sanktionspaket (XK-02-A)
Der Bieter erklärt unter Verwendung von Anlage 6 Sanktionspaket "Russland-Sanktionen", dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i.V.m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht.
Nach Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i.V.m. der Verordnung (EU) 2022/576 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Ver-träge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige,
b) in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrich-tungen,
c) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu mehr als 50% unmit-telbar oder mittelbar von Angehörigen, Personen, Organisationen oder Einrichtungen i.S. a) oder b) gehalten werden,
d) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung von Staatsangehörigen, Personen, Organisationen oder Einrichtungen i.S. a), b) oder c) handeln,
e) Unterauftragnehmer, eignungsverleihende Unternehmen und Lieferanten, die unter a) bis d) fallen, wenn auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfällt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ACHTUNG: Vertragsanlage 4 muss vom Bieter mit dem Angebot entspr. ausgefüllt eingereicht werden! Vertragszeichnung erfolgt nach Zuschlag.
s. auch II 2.4) oben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber den Auftraggebern (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.