Generalsanierung der Adalbert-Stifter-Schule Forchheim - Außenanlagen Lehrerparkplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 114.23-6.63.10
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Adalbert-Stifter-Schule Forchheim - Außenanlagen Lehrerparkplatz
Generalsanierung der Adalbert-Stifter-Schule Forchheim - Außenanlagen Lehrerparkplatz
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
a) Art und Umfang der Leistung:
Rückbau- und Abbrucharbeiten
- Betonpflasterflächen ca. 1.000 m²
- Frost- und Tragschotterschicht ca. 490 m³
- sonstige Schotterfläche ca. 90 m³
- Eingangsgitterroste ca. 4 Stück
Neuherstellung:
- Betonpflasterflächen ca. 780 m²
- Rasen-Betonpflasterflächen ca. 480 m²
- Frost- und Tragschotterschicht ca. 580 m³
- Hofablauf ca. 3 Stück
- Entwässerungsrinne ca. 5 m
- Gitterzaun ca. 5 m
- Zauntür ca. 1 Stück
- Eingangsgitterroste ca. 2 Stück
Ausführungsfristen:
Lehrer Parkplatz und Umfeld Westflügel: 31.07.2023 bis 08.09.2023
Handwerker Parkplatz: 31.07.2023 bis 18.08.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sofern keine Präqualifizierung vorhanden ist, ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung) zwingend auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen, sowie die geforderten Referenzen gemäß Formblatt 444 - Bei vorliegeneiner Präqualifizierung, ist die Urkunde dem Angebot beizulegen!
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vertragserfüllungsbürgschaft 5% der Auftragssumme/ Gewährleistungsbürgschaft 3%
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.