St 2083 OU Vilshofen, Erdarbeiten, BA VII Referenznummer der Bekanntmachung: S11Bu-L51-23-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
St 2083 OU Vilshofen, Erdarbeiten, BA VII
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen:
Staatliches Bauamt Passau
St 2083, Ortsumgehung Vilshofen
Ort der Ausführung: Vilshofen
94474 Vilshofen
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen:
115.000 m3 Boden bzw. Fels lösen
90 m3 Leitungsgraben herstellen
115 m Kunststoffleitung herstellen
850 m2 Asphaltoberbau herstellen
1.600 St Felsnagel herstellen
3.300 m2 Netzvernagelung herstellen
295 St Stahlpfosten herstellen
400 m2 Wandelemente aus Alu herstellen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
St 2083 OU Vilshofen, Erdarbeiten BA VII
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Perg
NUTS-Code: AT Österreich
Postleitzahl: 4320
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 89 / 2176-2847
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://stbapa.bayern.de