Vermessungstechnische Straßenbefahrung Referenznummer der Bekanntmachung: KR-Subm-2023-0004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vermessungstechnische Straßenbefahrung
Gegenstand dieses Vertrags ist der Erwerb hochaufgelöster, nahtlos aneinandergrenzender und georefe-renzierter 360° Panoramabilder sowie einer 3D-Punktwolke durch LiDAR, die durch die Befahrung der Straßen und Wege von München für das gesamte Befahrungsgebiet zu erstellen sind. Darüber hinaus ist ein durch die Auftraggeberin optional abrufbarer Teil der zu erbringenden Leis-tung die Erfassung der Art und Lage von:
- Verkehrsschilder
- Fahrbahnmarkierungen
- Parkscheinautomaten
- E-Ladestationen
- Parkplätze
- Baumstandorte
Das Hosting der Daten erfolgt durch den Auftragnehmer. Er stellt eine Webanwendung zur Nutzung der Daten im Browser und eine Schnittstelle oder ein Plug-In zur Nutzung in "SynerGIS Web-Office", im GeoPortal München und in "Esri ArcGIS" sowie in "Smallworld GIS" und "Q-GIS" bereit, in der sowohl die Visualisierung, als auch das Messen und Editieren möglich sind.
Ebenso Teil des Vertrages ist das Hosting und die Beauskunftung von bereits vorhandenen Straßenbefahrungsdaten. Diese liegen als Bilder mit Tiefeninformation sowie Vektordaten wie Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen vor. Diese Daten liegen in der Schnittstelle 2.0 des Befahrungsdienstleisters iNovitas AG vor. Diese Befahrung deckt ein Straßen- und Wegenetz von 3500 km ab, was einem Speichervo-lumen von ca. 30 TB entspricht.
Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Denisstr. 2
80335 München
Gegenstand dieses Vertrags ist der Erwerb hochaufgelöster, nahtlos aneinandergrenzender und geo-referenzierter 360° Panoramabilder sowie einer 3D-Punktwolke durch LiDAR, die durch die Befahrung der Straßen und Wege von München für das gesamte Befahrungsgebiet zu erstellen sind. Das Befahrungsgebiet umfasst ca. 3.850 km Strecke (insbesondere Straßen mit öffentlicher Widmung, ferner Wege durch Grünanlagen sowie sonstige Straßen und Wege, auch in Tunnelbereichen, teilweise mit einer Breite von nur 2,5 m) und befindet sich vollständig im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München. Darüber hinaus ist ein durch die Auftraggeberin optional abrufbarer Teil der zu erbringenden Leistung die Erfassung der Art und Lage von:
- Verkehrsschildern
- Fahrbahnmarkierungen
- Parkscheinautomaten
- E-Ladestationen
- Parkplätzen
- Baumstandorten
Das Hosting der Daten erfolgt durch den Auftragnehmer. Er stellt eine Webanwendung zur Nutzung der Daten im Browser und eine Schnittstelle oder ein Plug-In zur Nutzung in "SynerGIS Web-Office", im GeoPortal München und in "Esri ArcGIS" sowie in "Smallworld GIS" und "Q-GIS" bereit.
Ebenso Teil des Vertrages ist das Hosting und die Beauskunftung von bereits vorhandenen Straßenbefahrungsdaten. Diese liegen als Bilder mit Tiefeninformation sowie Vektordaten wie Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen und Baumstandorten vor. Diese Daten liegen in der Schnittstelle 2.0 des seinerzeitigen Auftragnehmers einer 2019 und 2020 durchgeführten Straßenbefahrung (iNovitas AG) vor. Diese Befahrung deckt ein Straßen- und Wegenetz von 3500 km ab, was einem Speichervolumen von ca. 30 TB entspricht.
Die optionalen Positionen sind:
- lnventarisierung Verkehrsschilder
- lnventarisierung Fahrbahnmarkierungen
- lnventarisierung Parkscheinautomaten
- lnventarisierung von Elektro-Ladestationen
- lnventarisierung von Parkplätzen
- lnventarisierung von Baumstandorten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Unterlagen a) bis c) sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Beruft sich der Bieter hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Unterlagen, soweit nicht anders angegeben, auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die Unterlagen auch für diese einzureichen. Empfohlen wird, für die Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Für in ausländischer Sprache abgefasste Nachweise ist eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
a) Eigenerklärung, ob einer der in § 123 oder 124 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt; für den Fall des Vorliegens eines Ausschlusstatbestandes zudem Erläuterungen, mit denen Umstände geltend gemacht werden, nach denen von einem Ausschluss abgesehen werden kann.
b) Sofern es sich bei dem Bieter um eine natürliche Person handelt, sind auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers zum Zweck der Anforderung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO sowie der Abfrage gemäß § 6 WRegG durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung außerdem anzugeben: Vorname(n), Geburtsname, Familienname (falls abweichend vom Geburtsnamen), Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit;
c) Erklärung (Eigenerklärung) oder Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates eingetragen ist, oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (§ 44 VgV).
Die nachstehenden Unterlagen a) bis d) sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für (Teil-)Leistungen, für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Unterlagen, soweit nicht anders angegeben, auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die Unterlagen auch für diese einzureichen. Empfohlen wird, für die Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Für in ausländischer Sprache abgefasste Nachweise ist eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für jedes der letzten 3 Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils von zusammen mit anderen Unternehmen erbrachten Leistungen, soweit in dem jeweiligen Jahr ein Umsatz erzielt worden ist;
b) Eigenerklärung über den Umsatz hinsichtlich der Leistungen in dem Tätigkeitsbereich, dem der vorliegend ausgeschriebene Auftrag zuzuordnen ist, für jedes der letzten 3 Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen erbrachten Leistungen, soweit in dem jeweiligen Jahr ein Umsatz erzielt worden ist;
c) Bescheinigung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme nach den nachstehend benannten Mindeststandards. Alternativ kann eine Bestätigung eines Versicherers über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall oder eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für den Auftrag abgeschlossen wird. Unterauftragnehmer müssen keinen Nachweis vorlegen.
d) Sofern der Bieter bezüglich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen wird (Eignungsleihe): Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens), und Erklärung des anderen Unternehmens, dass es für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung mit dem Bieter für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gegenüber dem Auftraggeber übernimmt.
Zu c): Mindest-Deckungssummen je Schadensfall: Personenschäden 2,0 Mio. Euro, Sachschäden 2,0 Mio. Euro und Vermögensschäden 1,5 Mio. Euro, jeweils mindestens zweifach maximiert. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die Mindeststandards durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Dies gilt entsprechend, wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen.
Die nachstehenden Unterlagen a) bis d) sind, soweit nicht anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für (Teil-)Leistungen, für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Unterlagen, soweit nicht anders angegeben, auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die Unterlagen auch für diese einzureichen. Empfohlen wird, für die Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Für in ausländischer Sprache abgefasste Nachweise ist eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
a) Referenzen (Eigenerklärungen) in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren vom Bieter erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (einschließlich Kontaktdaten der dortigen Ansprechperson). Angegeben werden können auch Referenzen über zeitlich davor erbrachte wesentliche Leistungen, sofern diese ab dem Kalenderjahr 2017 oder später erbracht worden sind. Im Übrigen siehe nachfolgend unter Möglicherweise geforderte Mindeststandards;
b) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl und die Zahl der Führungskräfte, jeweils in den letzten 3 Jahren;
c) Angabe, welche und wie viele für die ordnungsgemäße Auftragsdurchführung ausgerüstete Fahrzeuge dem Bieter zur Verfügung stehen.
d) Sofern der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen wird (Eignungsleihe): Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens.
Es ist mindestens eine Referenz (Eigenerklärung) vorzulegen, aus denen anhand der Angaben des Bieters zum konkreten Leistungsgegenstand hervorgeht, dass sie Leistungen zum Gegenstand hat, die mit den Leistungen des vorliegend ausgeschriebenen Auftrags vergleichbar sind. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die Mindeststandards durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Dies gilt entsprechend, wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen. Orientierungsmaßstab (keine Mindestanforderung) hinsichtlich der Vergleichbarkeit sind die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Anforderungen an die Leistung des Auftragnehmers, insbesondere:
a) Das unter Realbedingungen (Fahrt im Stadtverkehr bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen) aufgenommene Bildmaterial gewährleistet die Lesbarkeit und Auswertung von Zusatztafeln von Verkehrszeichen (Schriftstärke 0,5 Zentimeter - Schrifthöhe von 4 Zentimeter) in 10 bis 15 Meter Entfernung;
b) Die erreichte Qualität der Georeferenzierung des Bildmaterials ist nicht schlechter als (absolut) 10 Zentimeter (doppelte Standardabweichung, 2s, 95% der Daten im Intervall).
c) Der Bieter hat die Leistung unter Einsatz von mindestens 2 Fahrzeugen erbracht.
d) Der Webviewer weist folgende Mindestfunktionalitäten auf:
aa) Ein Navigationsbereich mit zoombarer 2D Karte oder Orthophoto steht für die Visualisierung der Aufnahmestandorte zur Verfügung.
bb) Der Navigationsbereich interagiert bidirektional mit dem Bildfenster, welches zur Betrachtung des aufgenommenen Bildmaterials zur Verfügung steht;
cc) Die Navigation per Adresseingabe ist möglich;
dd) Die georeferenzierte Erfassung von im Bildmaterial ersichtlichen Objekten und der Export der erfassten Daten mittels Standard GIS-Schnittstelle/GIS-Datenformaten ist möglich;
ee) Es sind Messwerkzeuge und Abfragetools verfügbar;
ff) Die Integration eigener Daten in Form von WMS, WFS und Esri Shapefile ist möglich
Siehe Vertragsunterlagen.
Hinweise auf besondere Bedingungen und hierzu mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
- Im Fall von Bietergemeinschaften ist mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt, er berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, und dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche der Stadt gesamtschuldnerisch haften.
- Im Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 müssen Bieter sowie im Falle einer Bietergemeinschaft alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung - Bezug zu Russland i.S.d. VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. der VO (EU) 2022/576", das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Anhänge zur Leistungsbeschreibung können wegen des Datenvolumens nicht über die eVergabe-Plattform der Landeshauptstadt München zur Verfügung gestellt werden. Sie stehen jedoch unter folgender Internetadresse des Auftraggebers zum unentgeltlichen, uneingeschränkten und direkten Abruf zur Verfügung:
https://dap.muenchen.de/index.php/s/o5fKD2nolsK3Apv
Passwort: muenchen_2023
b) Auf Wunsch und entsprechenden Antrag an die ausschreibende Stelle stellt der Auftraggeber für die Angebotsbearbeitung in Bezug auf die Migration der bereits aus der Straßenbefahrung 2019/2020 vorhandenen Daten auch Testdaten zum Download via URL zur Verfügung.
c) Auskünfte zu den Vergabeunterlagen oder sonstige zusätzliche Informationen sind so rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle anzufordern, dass die ausschreibende Stelle diese spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote anonymisiert für alle Unternehmen über die eVergabe Plattform bereitstellen kann. Werden Informationen nach dieser Maßgabe verspätet angefordert, insbesondere Fragen verspätet gestellt, werden diese unter Umständen nicht mehr erteilt und Fragen unter Umständen nicht mehr beantwortet. Hinweise und sonstige Informationen zum Verfahrensablauf teilt die ausschreibende Stelle gegebenenfalls auch später als sechs Kalendertage vor dem Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote mit. Bitte informieren Sie sich selbstständig auf der Vergabeplattform über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und aktuelle zusätzliche Informationen.
d) Für eine verifizierende Teststellung einzureichen sind auf gesonderte Anforderung innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist (10 Tage nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen)
aa) eine Testarbeit. Der Bieter hat dazu nach vorheriger Terminvereinbarung mit der ausschreibenden Stelle (auf Wunsch des Bieters auch vor einer Aufforderung des Auftraggebers zur Einreichung der Testarbeit oder vor dem Schlusstermin für den Angebotseingang) mit dem von ihm für die Auftragsausführung vorgesehenen Mobile Mapping System das in den Vergabeunterlagen bezeichnete Testgebiet unter Einhaltung der Vorgaben an das Testszenario zu befahren. Bitte verwenden Sie für die Terminvereinbarung die Funktion Bieternachricht des Bietercockpits der eVergabe-Plattform. Die Testarbeit muss aus technischen Gründen (Datenkapazität der eVergabe-Plattform) innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist entweder durch Übermittlung der Zugangsdaten über die eVergabe-Plattform für den uneingeschränkten Abruf der Testarbeit durch den Auftraggeber oder per Datenträger eingereicht werden.
bb) die Zugangsdaten zur Einsichtnahme in den web-basierten und mit den Daten der Testarbeit versehenen Mobile Mapping Viewer.
cc) Weitere Einzelheiten zu aa) und bb) siehe Ergänzung zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
e) Die ausschreibende Stelle führt die Kommunikation mit den (potenziellen) Bietern ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform der Landeshauptstadt München, soweit nicht andere Kommunikationsformen zulässig oder geboten sind (z.B. mündliche Kommunikation im Rahmen von § 9 Abs. 2 VgV). Sie behält sich deshalb z. B. vor, die Information nach § 134 GWB den Bietern jeweils nicht nur über die Vergabeplattform, sondern zusätzlich per E-Mail an deren jeweils angegebene oder im Vergabeverfahren verwendete E-Mail Adresse zu übermitteln.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/ Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gern.§ 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/ Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabe.muenchen.de/