Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Metallbauarbeiten Innentüren Referenznummer der Bekanntmachung: 1150 Metallbauarbeiten Innentüren
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Metallbauarbeiten Innentüren
Metallbauarbeiten Innentüren für die Sanierung der Mittelschule in Cadolzburg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
An der Mittelschule Cadolzburg werden im Zuge der energetischen Sanierung und Ertüchtigung des Brandschutzes die Innentüren aus Aluminium in den Fluren ausgetauscht.
Umfang Metallbauarbeiten Innentüren:
Bauabschnitt 1
Aluminiumrahmentürelemente und -festverglasungen mit und ohne Brandschutzanforderungen T30//90 Verglasung, Bänder und Beschläge ca. 74m²
Bauabschnitt 2
Aluminiumrahmentürelemente und -festverglasungen mit und ohne
Brandschutzanforderungen T30//90 Verglasung, Bänder und Beschläge ca. 37m²
Termine:
BT1 Montage neue Aluglastüren: 08.01.2024 bis 02.02.2024, KW2 bis KW5 2024
BT2 Montage neue Aluglastüren: 08.01.2024 bis 02.02.2024, KW2 bis KW5 2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Digitale Submission - Keine Anwesenheit möglich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.