Sicherheitsdienstleistungen inkl. Veranstaltungen für das StMWi Referenznummer der Bekanntmachung: 2022MGO000017
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen inkl. Veranstaltungen für das StMWi
Für das Dienstgebäude des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) werden für den Zeitraum vom 30.05.2023 bis 31.05.2027 zuzüglich Verlängerungsoptionen die Sicherheitsdienstleistungen (Pforte und Bestreifungsdienst) sowie die Sicherheitsdienstleistungen bei Veranstaltungen im StMWi (optional) ausgeschrieben.
Für das Dienstgebäude des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) werden für den Zeit-raum vom 30.05.2023 bis 31.05.2027 zuzüglich Verlängerungsoptionen die Sicherheitsdienstleistungen (Pforte und Bestreifungsdienst) sowie die Sicherheitsdienstleistungen bei Veranstaltungen im StMWi (optional) ausgeschrieben.
optionale Leistung: Sicherheitsdienstleistungen bei Veranstaltungen im StMWi
Verlängerungsoption: Der Vertrag kann zweimal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistungen inkl. Veranstaltungen für das StMWi
Ort: Emmering
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den angegebenen Angebotspreisen (niedrigster und höchster eingegangener Angebotspreis) handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert, sondern um die Angebotspreise bezogen auf ein Vertragsjahr. Der tatsächliche Auftragswert ermittelt sich durch die Kosten aller Vertragsjahre (inkl. Verlängerungsoption) sowie die gesetzte Preisobergrenze für die optionalen Leistungen (Personal bei Großveranstaltungen) .
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.