Lastmanagement und Energiemarktteilnahme mit einem Batteriespeichersystem inklusive Systemeinbindung
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feuchtwangen
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91555
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nahkraft.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lastmanagement und Energiemarktteilnahme mit einem Batteriespeichersystem inklusive Systemeinbindung
Planung und Errichtung eines Batteriespeichersystems mit einer maximalen, real nutzbaren Kapazität von 15 MWh bei 7,5 MW Leistung zum Zweck der Einbindung in ein virtuelles Kraftwerk.
Feuchtwangen
Die Stadtwerke Feuchtwangen verfolgen eine Dekarbonisierungsstratige der Strom und Wärmeversorgung. Die Strategie beinhaltet die Installation und Integration von PV-Freiflächen, E-Mobilität, Windanlagen, Biomethanisierung, Power-to-gas-Anlagen sowie Batteriespeicher. Die nahKRAFT GmbH & Co. KG als 100%ige Tochter der Stadtwerke fungieren hierbei als Beschaffungsorganisation. Das hier beschriebene Vorhaben betrifft die Batteriespeicheranlage.
Die nahKRAFT GmbH & Co. KG will eine 7,5 MW / 15 MWh Batteriespeicheranlage am Standort: 91555 Feuchtwangen, am Schleifweiher, Flur-Nr. 1155/0 errichten lassen. Die gesamte Anlage muss die Anforderungen der VDE 4110 vollumfänglich erfüllen und mit einer Brandmelde- und Brandlöschanlage sowie Blitzschutz ausgestattet werden. Der Speicher wird bauseits über eine erdverlegte Stromleitung an eine MS-Übergabestation angeschlossen.
Neben der Planung und Errichtung der Anlage ist ein umfassendes Servicekonzept für das gesamte Batteriespeichersystem inklusive Peripherie zu erarbeiten, welches das 24/7-Störungsmanagement, die Wartung und Instandhaltung, den Datenaustausch mit dem virtuellen Kraftwerk sowie die kontinuierliche Überwachung und Optimierung der Performance und Degradation des Batteriespeichersystems beinhaltet.
Die Leistungen werden in einer funktionalen Leistungsbeschreibung beschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Formblatt 1: Teilnahmeantrag
2. Formblatt 4: Bewerbergemeinschaftserklärung im Falle einer Bietergemeinschaft
3. Formblatt 2: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und Umsetzung Artikel 5k) der Verordnung EU 2022/576
Formblatt 3: Eigenerklärung zur Eignung
Umsatz im Tätigkeitbereich der Jahre 2019 – 2021
Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt 3 von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen. Bei der Wertung wird die Summe der Angaben berücksichtigt.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen.
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. Eine Verpflichtungserklärung) beifügen.
Formblatt 3: Eigenerklärung zur Eignung
Durchschnittliche Anzahl Beschäftigte in den Jahren 2019 - 2021
Angaben zu Referenzprojekte im Bereich der schlüsselfertigen Errichtung von Batteriespeicheranlagen sowie von Serviceleitungen. Mindestanforderung 2 Referenzprojekte (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Batteriespeicheranlage > 5 MWh) über vergleichbare Leistungen im Referenzzeitraum 2016 – Ende Bewerbungsfrist.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen.
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. Eine Verpflichtungserklärung) beifügen.
1. Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft nach Vertragsschluss
2. Vorlage einer Gewährleistungsbürgschaft nach Abnahme im Austausch gegen die Vertragserfüllungsbürgschaft
3. Im Falle gewünschter Vorauszahlungen: Abgabe einer Vorauszahlungsbürgschaft
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Übermittlung der Bewerbung bzw. die Eignungsnachweise zum Teilnahmeantrag sind per Telefax oder sonstiger elektronischer Form (z.B. E-Mail) an die benannte Kontaktstelle zu übermitteln.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird die Anzahl der Bieter auf maximal 3 begrenzt.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren.
Der Auftraggeber behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Der Auftraggeber behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]