Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Baumeister Referenznummer der Bekanntmachung: 1010 Baumeister
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Baumeister
Baumeisterarbeiten für die Sanierung der Mittelschule in Cadolzburg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
An der Mittelschule Cadolzburg werden im Zuge der energetischen Sanierung und der Ertüchtigung des Brandschutzes teilweise Außenwände und Sockel von außen gedämmt und außenliegende Fluchttreppenhäuser errichtet. Hierfür sind Erdarbeiten, der Abbruch bestehender Fundamente und neue Fundamente notwendig. Um die Fluchttreppen vom 1. und 2. Obergeschoss aus zugänglich zu machen, werden Fensterbrüstungen heruntergebrochen. Nach Abschluss der Arbeiten sind die Freianlagen wiederherzustellen. Die Hausmeisterwohnung wird als Vorabmaßnahme komplett entkernt und zur Verwaltung umgebaut. Die Bodenplatte und die nichttragenden Innenwände werden abgebrochen und eine neue Stahlbetonbodenplatte ca. 40 cm tiefer eingebaut. Termine:Hausmeisterwohnung: 03.04.2023 – 05.05.2023Baustelleneinrichtung: 29.08.2023 – 04.09.2023Freiräumen Gelände: 05.09.2023 – 11.09.2023Fundamente für Außentreppen: 19.09.2023 – 02.10.2023Abbruch Brüstungen: 25.10.2023 – 31.10.2023Wiederherstellung Freianlagen: 22.04.2024 – 22.05.2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Cadolzburg
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90556
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.