Gigabitausbau in den beteiligten Kommunen der Zweckvereinbarung Westallgäu
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: diverse
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ruhrmann.com
Abschnitt II: Gegenstand
Gigabitausbau in den beteiligten Kommunen der Zweckvereinbarung Westallgäu
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) Beschreibung des Auftrages
b) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren
c) Interkommunale Zusammenarbeit
d) Zuschlag
Nähere Angaben ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument
Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes in der Gemeinde Gestratz nach Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“
Gemeinde Gestratz
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) Umfang und Ort der Leistung
b) Vorhandene Infrastruktur sowie geplante Eigenleistungen im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 7.7 BayGibitR
c) Im vorläufigen Erschließungsgebiet sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt
d) Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen so weit wie möglich zu berücksichtigen
e) Die Gemeinde beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen
f) Mindestinhalte der Angebote
g) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene
h) Vorgaben des Mindestinhalts für den Kooperationsvertrag
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) geforderte Sicherheiten
b) Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit
Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes in der Gemeinde Grünenbach nach Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breit-bandnetzen im Freistaat Bayern“
Gemeinde Grünenbach
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) Umfang und Ort der Leistung
b) Vorhandene Infrastruktur sowie geplante Eigenleistungen im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 7.7 BayGibitR
c) Im vorläufigen Erschließungsgebiet sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt
d) Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen so weit wie möglich zu berücksichtigen
e) Die Gemeinde beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen
f) Mindestinhalte der Angebote
g) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene
h) Vorgaben des Mindestinhalts für den Kooperationsvertrag
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) geforderte Sicherheiten
b) Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit
Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes in der Gemeinde Maierhöfen nach Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breit-bandnetzen im Freistaat Bayern“
Gemeinde Maierhöfen
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) Umfang und Ort der Leistung
b) Vorhandene Infrastruktur sowie geplante Eigenleistungen im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 7.7 BayGibitR
c) Im vorläufigen Erschließungsgebiet sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt
d) Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen so weit wie möglich zu berücksichtigen
e) Die Gemeinde beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen
f) Mindestinhalte der Angebote
g) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene
h) Vorgaben des Mindestinhalts für den Kooperationsvertrag
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) geforderte Sicherheiten
b) Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit
Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes in der Gemeinde Röthenbach nach Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breit-bandnetzen im Freistaat Bayern“
Gemeinde Röthenbach
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) Umfang und Ort der Leistung
b) Vorhandene Infrastruktur sowie geplante Eigenleistungen im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 7.7 BayGibitR
c) Im vorläufigen Erschließungsgebiet sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt
d) Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen so weit wie möglich zu berücksichtigen
e) Die Gemeinde beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen
f) Mindestinhalte der Angebote
g) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene
h) Vorgaben des Mindestinhalts für den Kooperationsvertrag
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) geforderte Sicherheiten
b) Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit
Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes in der Gemeinde Stiefenhofen nach Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“
Gemeinde Stiefenhofen
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) Umfang und Ort der Leistung
b) Vorhandene Infrastruktur sowie geplante Eigenleistungen im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 7.7 BayGibitR
c) Im vorläufigen Erschließungsgebiet sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt
d) Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen so weit wie möglich zu berücksichtigen
e) Die Gemeinde beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen
f) Mindestinhalte der Angebote
g) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene
h) Vorgaben des Mindestinhalts für den Kooperationsvertrag
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) geforderte Sicherheiten
b) Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit
Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes in der Gemeinde Oberreute nach Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“
Gemeinde Oberreute
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) Umfang und Ort der Leistung
b) Vorhandene Infrastruktur sowie geplante Eigenleistungen im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 7.7 BayGibitR
c) Im vorläufigen Erschließungsgebiet sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt
d) Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen so weit wie möglich zu berücksichtigen
e) Die Gemeinde beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen
f) Mindestinhalte der Angebote
g) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene
h) Vorgaben des Mindestinhalts für den Kooperationsvertrag
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) geforderte Sicherheiten
b) Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit
Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes in dem Markt Weiler-Simmerberg nach Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabit-fähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“
Markt Weiler-Simmerberg
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) Umfang und Ort der Leistung
b) Vorhandene Infrastruktur sowie geplante Eigenleistungen im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 7.7 BayGibitR
c) Im vorläufigen Erschließungsgebiet sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt
d) Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen so weit wie möglich zu berücksichtigen
e) Die Gemeinde beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen
f) Mindestinhalte der Angebote
g) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene
h) Vorgaben des Mindestinhalts für den Kooperationsvertrag
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) geforderte Sicherheiten
b) Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit
Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes in dem Markt Heimenkirch (Kernort) nach Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähi-gen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“
Markt Heimenkirch (Kernort)
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) Umfang und Ort der Leistung
b) Vorhandene Infrastruktur sowie geplante Eigenleistungen im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 7.7 BayGibitR
c) Im vorläufigen Erschließungsgebiet sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt
d) Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen so weit wie möglich zu berücksichtigen
e) Die Gemeinde beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen
f) Mindestinhalte der Angebote
g) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene
h) Vorgaben des Mindestinhalts für den Kooperationsvertrag
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) geforderte Sicherheiten
b) Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit
Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes in dem Markt Heimenkirch (Randlagen) nach Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabit-fähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“
Markt Heimenkirch (Randlagen)
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) Umfang und Ort der Leistung
b) Vorhandene Infrastruktur sowie geplante Eigenleistungen im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 7.7 BayGibitR
c) Im vorläufigen Erschließungsgebiet sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt
d) Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen so weit wie möglich zu berücksichtigen
e) Die Gemeinde beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen
f) Mindestinhalte der Angebote
g) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene
h) Vorgaben des Mindestinhalts für den Kooperationsvertrag
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) geforderte Sicherheiten
b) Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit
Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes in der Gemeinde Hergatz nach Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“
Gemeinde Hergatz
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) Umfang und Ort der Leistung
b) Vorhandene Infrastruktur sowie geplante Eigenleistungen im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 7.7 BayGibitR
c) Im vorläufigen Erschließungsgebiet sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt
d) Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen so weit wie möglich zu berücksichtigen
e) Die Gemeinde beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen
f) Mindestinhalte der Angebote
g) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene
h) Vorgaben des Mindestinhalts für den Kooperationsvertrag
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) geforderte Sicherheiten
b) Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit
Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes in der Gemeinde Opfenbach nach Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“
Gemeinde Opfenbach
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) Umfang und Ort der Leistung
b) Vorhandene Infrastruktur sowie geplante Eigenleistungen im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 7.7 BayGibitR
c) Im vorläufigen Erschließungsgebiet sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt
d) Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen so weit wie möglich zu berücksichtigen
e) Die Gemeinde beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen
f) Mindestinhalte der Angebote
g) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene
h) Vorgaben des Mindestinhalts für den Kooperationsvertrag
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) geforderte Sicherheiten
b) Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit
Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes in dem Markt Oberstaufen nach Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“
Markt Oberstaufen
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) Umfang und Ort der Leistung
b) Vorhandene Infrastruktur sowie geplante Eigenleistungen im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 7.7 BayGibitR
c) Im vorläufigen Erschließungsgebiet sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt
d) Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen so weit wie möglich zu berücksichtigen
e) Die Gemeinde beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen
f) Mindestinhalte der Angebote
g) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene
h) Vorgaben des Mindestinhalts für den Kooperationsvertrag
Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument:
a) geforderte Sicherheiten
b) Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber.
b) Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerberfrist nicht älter als drei Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen.
c) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen.
d) Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
e) Eigenerklärung, dass der Bewerber alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsnetzen beziehen, einhält.
f) Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.
g) Eigenerklärung, dass die in § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden.
h) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
i) Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält.
j) Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial- und Krankenversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
k) Eigenerklärungen zu den Anforderungen der Nr. 15 BayGibitR (Verneinung einer offenen Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission bzgl. einer unzulässigen Beihilfe und eines Unternehmens in Schwierigkeiten) gemäß beigefügter Vorlage.
l) Nachweis über die Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 27 Telekommunikationsgesetz (TKG) bei der BNetzA.
Vgl. auch nähere Angaben im separat angefügten Bekanntmachungsdokument
Nachfolgende Mindeststandards werden gefordert, sowie nachfolgen genannte Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen:
n) Eigenerklärung, dass der Bewerber wirtschaftlich und finanziell in der Lage ist, langfristige Verträge über die Errichtung und den Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes zu erfüllen, sowie den Endkunden mit Telekommunikationsdiensten, insbesondere der ausgeschriebenen Mindestbandbreite zu versorgen.
o) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des sich bewerbenden Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit dem Konzessionsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 5 abgeschlossenen Jahre vor (§ 45 Abs. 4 Nr.4 VgV).
Vgl. auch nähere Angaben im separat angefügten Bekanntmachungsdokument
Nachfolgende Mindeststandards werden gefordert, sowie nachfolgen genannte An-gaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen:
p) Angabe von mindestens 5 Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Ende der Bewerbungsfrist über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Konzession vergleichbar sind, mit Angabe des jeweiligen Auftragswertes. Als vergleichbar in diesem Sinne werden Projekte mit einem Auftragsgegenstand (Bau und Betrieb) von 1,5 Mio. EUR oder einer Mindestadressanzahl von 250 Adressen angesehen. Die Mindestanzahl der Referenzen muss für jeden der Leistungsteile Bau und Betrieb von ultraschnellen NGA-Netzen gesondert nachgewiesen wer-den. Kann ein Bewerber nicht für alle Leistungsbereiche Referenzen vorweisen, so hat er diese Leistungsteile ggf. unter Einbindung von entsprechend erfahrenen Unterauftragsnehmern nachzuweisen (Eignungsleihe).
Vgl. auch nähere Angaben im separat angefügten Bekanntmachungsdokument
Unternehmen, welche gem. § 5 TKG die Erbringung von Telekommunikationsdiensten bei der Bundesnetzagentur gemeldet haben.
Siehe Ausführungen in obigen Ziffern II.2.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt als gelegentliche gemeinsame Beschaffung in Anlehnung an § 4 Abs. 2 S. 1 VgV. Konzessionsgeber ist die Zweckvereinbarung bestehend aus den Gemeinden Gestratz, Grünenbach, Maierhöfen, Röthenbach, Stiefenhofen, Oberreute, Hergatz, Opfenbach und Marktgemeinden Weiler-Simmerberg, Heimenkirch, Oberstaufen. Weitere Kontaktstellen ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument.
Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt auf Basis der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013, sowie der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“ (BayGibitR, vom 29.01.2020, Az. 75-O 1903-8/198). Das offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV durchgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]