Security Operations Center (SOC)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Security Operations Center (SOC)
Beauftragung eines Security Operations Center (SOC).
• 24x7 Monitoring der EDR-Alarme am Endpunkt (Carbon Black), an beiden Firewalls (Checkpoint und Cisco) und Office 365
• Absicherung einer Wiederöffnung der Dienste, dadurch gesichertes Öffnen der Netze früher möglich
• Korrelation aller Events aus Endpunkt-Überwachung, der Firewalls und Office 365 bei Wiederöffnung
• Einbringen externer Threat Intelligence Feeds
• Sofortige 24/7 Remote Isolation als Response auf Findings je nach voriger Definition (Incident Response)
• Sehr schnelles Onboarding neuer Log-Quellen muss ermöglicht werden
• Möglichst minimaler Aufwand auf Kundenseite für Analyse von aufkommenden Gefahren
• Hohe Reduktion von False Positives durch Auftragnehmer-seitiges Analyseteam
• Übersenden qualifizierter Incidents mit klaren Handlungsanweisungen
• Vollständige Herstellerunabhängigkeit von der eingesetzten Technologie
• Detection Regeln müssen bereits im Service existieren
• Verhaltensbasierte Erkennung (Lateral Movement, Privilege Escalation) am Endpunkt (Server, Client)
• Botnet Monitoring / C2 detection
• Laufzeit 24 Monate ab Zuschlag
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Aufgrund eines Cyberangriffs musste das gesamte Netzwerk des Campus einschließlich des überwiegenden Teils der IT-Services heruntergefahren bzw. deaktiviert werden, so dass bis auf weiteres keine Möglichkeit für die Mitarbeitenden besteht, ihren täglichen Aufgaben nachzugehen. Deshalb muss ein externer Dienstleister beauftragt werden mit dem Ziel, schnellstmöglich einen Notfallbetrieb zu ermöglichen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.