Neubau Grund- und Mittelschule in Windischeschenbach - Tragwerksplanung Gebäude, gem. § 49 HOAI 2021, Objektplanung Baugrubenverbau, gem. § 41 HOAI 2021, TWP Baugrubenverbau, gem. § 49 HOAI 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Windischeschenbach
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 92670
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://windischeschenbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grund- und Mittelschule in Windischeschenbach - Tragwerksplanung Gebäude, gem. § 49 HOAI 2021, Objektplanung Baugrubenverbau, gem. § 41 HOAI 2021, TWP Baugrubenverbau, gem. § 49 HOAI 2021
Die bestehende Grund- und Mittelschule der Stadt Windischeschenbach entspricht nicht mehr dem gegenwärtigen Bedarf und den aktuellen Anforderungen. Daher wird diese durch einen Neubau neu strukturiert.
92670 Windischeschenbach
Die bestehende Grund- und Mittelschule der Stadt Windischeschenbach entspricht nicht mehr dem gegenwärtigen Bedarf und den aktuellen Anforderungen, wie z. B. der Barrierefreiheit oder der räumlichen Umsetzung von aktuellen pädagogischen Konzepten. Auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie wurde ein Architektenwettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnis nun feststeht.
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Gebäude und Ingenieurbauwerke:
- Es sollen 8 Grundschul- und 5 Mittelschulklassen für ca. 250 Schüler entstehen BRI ca. 23.000 m³
- Das Gelände (hat eine schwierige Topographie und) fällt großräumig in Richtung Südosten hin ab, ebenso fällt das Gelände im zu bebauenden Bereich in Richtung Nordosten um ca. 7m ab.
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Geforderte Leistungen:
Tragwerksplanung Gebäude, gem. § 49 HOAI 2021
Stufenweise Beauftragung der LPH 1-6 gem. § 51 HOAI 2021
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Objektplanung Baugrubenverbau, gem. § 41 HOAI 2021
Stufenweise Beauftragung der LPH 1-8 gem. § 43 HOAI 2021
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Tragwerksplanung Baugrubenverbau, gem. § 49 HOAI 2021
Stufenweise Beauftragung der LPH 1-6 gem. § 51 HOAI 2021
Nach Bedarf bis zum Abschluss des Projektes.
Ausschlusskriterien:
- rechtsgültig unterschriebener Teilnahmeantrag (Formblatt 1.1) und dazugehöriger Bewerberbogen (Formblatt 1.2)
- Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Angabe auf dem Bewerbungsbogen ausreichend)
- Nachweis Berufszulassung (Eigenerklärung auf Teilnahmeantrag ausreichend)
- bei Bewerbergemeinschaft mit gleichem Leistungsbild: gesamtschuldnerische Haftung (Formblatt 2.1.1),
- Eigenerklärung zum Nachweis der Eignungskriterien (III.1. der Bekanntmachung)
- Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt 4.0)
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Auswahlkriterien:
Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig darzustellen (Formblatt 3.1 und 3.2), damit die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen beurteilbar ist. Angaben:
- Nachweis einer Referenz (Formblatt 3.2) Tragwerksplanung Gebäude gem. § 49 HOAI 2021 (Nach 2015 erbracht; Neubau, mind. HZ II, LPH 1-6 unabhängig von Größe und Kosten)
- Nachweis einer Referenz (Formblatt 3.2) Objektplanung Baugrubenverbau gem. § 41 HOAI 2021 (Nach 2015 erbracht; mind. HZ III, LPH 1-8 unabhängig von Größe und Kosten)
- Nachweis einer Referenz (Formblatt 3.2) Tragwerksplanung Baugrubenverbau gem. § 49 HOAI 2021 (Nach 2015 erbracht; mind. HZ III, LPH 1-6 unabhängig von Größe und Kosten)
- Nachweis Beschäftigte (mind. 3 Technische Mitarbeiter fest angestellt, inkl. Inhaber)
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(es erfolgt eine vergleichende Bewertung nach der Skala 0-5; bei auswahlrelevanter Punktgleichheit entscheidet das Los)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses. Der/die Gesamtprojektleiter(in) muss über die Qualifikation „Ingenieur“ verfügen.
- Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mind. 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmers erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistung und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmers erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
- Angabe, ob oder auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen, bzw. ob oder auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten.
Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Eigenerklärung über geeignete Referenzen im Bereich Tragwerksplanung Gebäude (gem. § 49 HOAI 2021) mit vergleichbarer Größe, Objektplanung Baugrubenverbau (gem. § 41 HOAI 2021) und Tragwerksplanung Baugrubenverbau (gem. § 49 HOAI 2021) unter Angabe von:
— Name und Ort des Referenzprojekts,
— Art und Nutzung des Gebäudes,
— Art der Baumaßnahme (Neubau),
— Leistungsumfang (Leistungsphasen nach § 43 bzw. § 51 HOAI 2021),
— Leistungszeit (Beginn/Ende nach Monat und Jahr),
— Honorarzone (i. S. v. § 5 Abs. 1 HOAI),
— Baukosten (Kgr. 300-400),
— Bruttorauminhalt
— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
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Mind. 3 Technische Mitarbeiter fest angestellt, inkl. Inhaber
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungen nach 2015 beendet wurden. Es muss mindestens eine Referenz über einen Neubau mit vergleichbaren Planungsanforderungen und vergleichbarer Größe benannt werden bei der Leistungen gemäß § 41 bzw. § 49 HOAI 2021 der Leistungsphasen 1-8 nach 12.1 der Anlage 12 zu § 43 HOAI 2021 und Leistungsphasen 1-6 nach 14.1 der Anlage 14 zu § 51 HOAI 2021 erbracht wurden. Nachweise ggf. durch Eignungsleihe nach § 47 VgV.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur befugt sind als Einzelbewerber, ebenfalls zugelassen sind Bewerbergemeinschaften.
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
- Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
- Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch bei gleichem Leistungsbild im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
- Erklärung der Bewerbergemeinschaft: Gesamtschuldnerische Haftung (Formblatt 2.1.2).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
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Auf postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
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Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der obengenannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben.
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Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
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Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht rechtsgültig unterschriebene Bewerbungsbögen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Die Nachforderung folgender Unterlagen und Erklärungen wird vorbehalten:
Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.
Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Einhaltung von Kosten und Terminen bei ausgeführten Referenzprojekten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abz-bayern.de