Bewachung: Schertlinstr. 2, SBH Süd Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-5-2023-0002
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung: Schertlinstr. 2, SBH Süd
Hausordnungs- und Objektschutzdienste, sowie Revier-, alarm- und Interventionsdienste im Sozialbürgerhaus (SBH) süd in der Schertlinstr. 2 in 81379 München
München
Deutschland
werktäglicher (Mo-Fr) Hausordnungs- und Objektschutzdienste durch 2 (optional 3) Sicherheitskräfte mit Sachkundeprüfung und WSL I-III (Bezahlung nach Lohngruppe 3 b), sowie werktägliche (Mo-Fr) Bauwerkshauptkontrolle mit Schließdienst, allnächtliche, sowie zusätzliche Revieraußenkontrollen und Alarm- und Interventionsdienste
Es besteht eine Verlängerungsoption bis zum 31.05.2029.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewachung: Schertlinstr. 2, SBH Süd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem
tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gem. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag [Betrag gelöscht] Euro eingetragen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.