Beschaffung von sieben batterieelektrisch betriebenen Stadtlinienbussen Referenznummer der Bekanntmachung: BEMELD233000221
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90763
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von sieben batterieelektrisch betriebenen Stadtlinienbussen
Vier batterieelektrisch betriebene Solobusse, sowie drei batterieelektrisch betriebene Gelenkbusse
Los 1: Elektro-Solobusse
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschaffung von vier batterieelektrisch betriebenen Stadtlinienbussen mit Pantographenladung als Solobusse
Los 2: Elektro-Gelenkbusse
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschaffung von drei batterieelektrisch betriebenen Stadtlinienbussen mit Pantographenladung als Gelenkbusse
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung ausgefüllt und unterschrieben
Umsatz an Lieferungen in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf den Auftragsgegenstand.
QS System des Herstellers mit gültigen Nachweis
Nächstgelegene Werkstatt, welche Garantiearbeiten ausführen darf.
- Angabe zur Entfernung der Werkstatt zur infra fürth verkehr gmbh, Leyher Straße 69, 90763 Fürth, maximale
Entfernung 25 km.
- Angabe Zahl der Arbeitsstände der Werkstatt, mindestens ein Arbeitsstand.
- Angabe Anzahl des Fachpersonals der Werkstatt, sowie deren Qualifikation: Mindestens ein Werkstattmeister.
Referenzen: Referenzliste mit Angabe der Stückzahl, der Ausführung, des Lieferjahres und der Betriebe, die
bereit sind, schriftliche Angaben zum Produkt zu machen.
Abhängig von dem Ergebnis der Beurteilung des Unternehmens des Bieters, hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, gemäß VOL/B, eine 5%ige Bankbürgschaft für Sachmängelhaftung zu fordern. Bitte Mehrpreis für den Fall der Forderung angeben.
Abhängig von dem Ergebnis der Beurteilung des Unternehmens des Bieters, hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, gemäß VOL/B, eine 5%ige Vertragserfüllungsbürgschaft zu fordern. Bitte Mehrpreis für den Fall der Forderung angeben.
Die Rechnungsstellung erfolgt je Fahrzeug unter Angabe der Bestell- und der Fahrzeug-Identnummer.
Die Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen netto nach Lieferung und erfolgreicher Abnahme (gem. § 640 BGB) der beanstandungsfreien Fahrzeuge und Vorlage der prüffähigen Rechnung beim Auftraggeber.
Die Busse müssen den geltenden EG-Richtlinien und, soweit in Einzelbereichen noch nicht harmonisiert, der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), den einschlägigen BGG, BGV und soweit noch gültig den UVV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981530
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.