Neubau Wohnhaus Predazzoallee, Hallbergmoos, Baumeisterarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 621-3-5-0
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hallbergmoos
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wohnhaus Predazzoallee, Hallbergmoos, Baumeisterarbeiten
Baumeisterarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau Wohnhaus Predazzoallee, Hallbergmoos
Baumeisterarbeiten
ca. 1200 m² Bodenplatte in WU-Beton
ca. 1300 m³ Ortbetonwände (davon ca. 550 m³ Außenwände in WU-Beton)
ca. 3400 m² Ortbetondecken
ca. 1200 m² Mauerwerk in Wärmedämmziegel
Stahlbeton-Fertigteile (ca. 24 Stück Balkonplatten, ca. 8 Stück Treppenläufe, ca. 3 Licht- und Lüftungsschächte, Filigrandecken)
ca. 253 t Baustahl
ca. 900 m² Perimeterdämmung
ca. 800 m² Deckendämmung innenseitig Holzwolle-Mehrschichtplatten
ca. 1000 m² x (OS 8 / OS 10)
Grundleitungen (ca. 75 m KG 2000 Rohr, DN 100)
20 Stahlblechtüren (T30/RS)
Baustelleneinrichtung (Kranstellung, Bauzaun, AG-Bauleitungscontainer, Sanitärcontainer, Bauwasseranschluss, Sicherungsmaßnahmen, etc.)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe FB 124 Eigenerklärung zur Eignung
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.