Nicht offener freiraumplanerischer Realisierungs- und Ideenwettbewerb | Neugestaltung Kaiserstraße/Königsplatz in Kitzingen
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserstraße
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-kitzingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener freiraumplanerischer Realisierungs- und Ideenwettbewerb | Neugestaltung Kaiserstraße/Königsplatz in Kitzingen
Die Kaiserstraße ist eine der historisch bedeutendsten Straßen der Stadt Kitzingen. Sie führt vorbei an der Evangelischen Stadtkirche und dem ehemaligen Klosterkomplex der Benediktinerinnen, später Ursulinen. Das Kloster „Monasterium Chitzinga“ war die Urzelle der späteren Stadt Kitzingen.
Davor befindet sich der Platz der Partnerstädte und das Landratsamt, gegenüber das Rathaus und der Marktturm. Der früher bebaute Königsplatz stammt in seiner heutigen Gestaltung aus dem Jahr 1883 Der Obelisk aus rotem Sandstein wurde zu Ehren Ludwig des Zweiten errichtet. Ursprünglich befand sich auf halber Höhe des Denkmals eine Marmorbüste des Königs. Der historische Wandbrunnen aus dieser Zeit, ebenfalls aus rotem Sandstein, ist noch vorhanden und funktionsfähig.
Mit den angrenzenden Ideenbereichen der Luitpoldstraße und der Schrannenstraße umfasst das Wettbewerbsgebiet nahezu die Hälfte des innerstädtischen Straßenrings.
Mit dem Bau der Nordtangente vor einigen Jahren verlor dieser Straßenzug seine überörtliche Bedeutung und Verkehrsbelastung und wird nun zur Gemeindestraße herabgestuft. Damit eröffnen sich nun neue Möglichkeiten der Gestaltung, um der historischen Straße ihre Bedeutung im Stadtbild wieder zurückzugeben.
Derzeit ist der Straßenzug noch stark von den bautechnischen Anforderungen einer Staatsstraße geprägt. Parkplätze prägen das Straßenbild, ein Flanieren ist nur auf schmalen Gehwegen hinter den Fahrzeugen möglich. Als bedeutende Überreste ehemaliger Straßenraumqualität sind noch raumgreifende Baumbestände erhalten geblieben welche die beiden Plätze Königsplatz und Platz der Partnerstädte dominieren, diese Flächen jedoch nur wenig nutzbar sind.
In einer Verkehrsanalyse wurde der notwendige Stellplatzbedarf ermittelt, der deutlich reduziert werden kann. Dabei sind die Belange des noch intakten Einzelhandels sowie der Gastronomie zu berücksichtigen.
Mit einer entsprechenden Neuordnung des ruhenden Verkehrs, der verminderten Verkehrsbelastung sowie dem Wunsch, den Bürgern „ihre“ Straße wieder zurückzugeben, erhofft sich die Stadt Kitzingen vom Ergebnis des Wettbewerbes einen ähnlichen Impuls für die Stadtentwicklung wie es die Gartenschau im Jahr 2011 für das Mainufer der Stadt werden konnte.
Zudem wäre es wünschenswert, im Rahmen des neuen Gestaltungskonzepts eine Möglichkeit zu finden, die den Ort im Umfeld des neuen Haupteingangs des Rathauses in der Kaiserstraße gemäß seiner Bedeutung
optisch/visuell berücksichtigt und in eine großzügige räumliche Gesamtsituation einbindet.
Abschnitt IV: Verfahren
Zulassung der Arbeiten
Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die:
• termingemäß eingegangen sind.
• den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen.
• keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
• in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Bindende Vorgaben des Verfahrens
Teil B der Auslobung enthält keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013. Beurteilungskriterien
Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Wettbewerbsprojektes und der Erläuterungen dazu gemäß folgender Kriterien (ohne Gewichtung):
• Nutzungsqualität und Atmosphäre
• Funktionalität
• Gestaltungsqualität
• Wirtschaftlichkeit
Die Reihenfolge ist nicht abschließend.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.holl-wieden.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Abschluss des Realisierungs- und Ideenwettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger:innen mit den ausgelobten Planungsleistungen beauftragen. Die Ausloberin behält sich vor, zunächst nur mit den ersten Preisträger:innen im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Sollte mit den ersten Preisträger:innen keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträger:innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger:innen, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden.
Die Ausloberin wird den erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Bietenden mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses mit den erforderlichen Planungsleistungen beauftragen.
Es ist grundsätzlich eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI 2013 § 39 Freianlagenplanung vorgesehen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Ausloberin behält sich vor, die Beauftragung in drei Stufen (Leistungsphasen 1-4 / Leistungsphasen 5-7 und Leistungsphasen 8-9 zu beauftragen. Aus der stufenweisen Übertragung und eines damit gegebenenfalls zusammenhängenden zusätzlichen Zeit-, Koordinierungs- und Arbeitsaufwandes, kann der Auftragnehmende keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder Nebenkosten oder sonstige Ansprüche geltend machen.
Grundlage im Falle einer weiteren Beauftragung ist die aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Für die Auftragsvergabe hat die HOAI lediglich orientierenden Charakter. Bei Auftragsvergabe wird das Preisgeld der Preisträger entsprechend auf
das Honorar des Realisierungsteils angerechnet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.