Beschaffung und Inbetriebnahme von Druck- und Kopiersystemen für die Stadt Passau Referenznummer der Bekanntmachung: 011/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Inbetriebnahme von Druck- und Kopiersystemen für die Stadt Passau
Beschaffung und Inbetriebnahme von Druck- und Kopiersystemen für die Stadt Passau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Passau plant für seine Einrichtungen die Anmietung von digitalen, netzwerkfähigen Kopier- und Drucksystemen als Nachbeschaffung für die auslaufenden Leasing- und Serviceverträge.
Ziel ist die All-In-Anmietung von Druck- und Kopiersystemen für eine Laufzeit von max. 60 Monaten.
Der Auftragnehmer hat die Geräte zu liefern und in die Dienstgebäuden des Auftraggebers zu installieren, so dass sie am Vertragsstart von den Mitarbeitern des Auftraggebers in Gebrauch genommen werden können.
Der Bedarf unterteilt sich dabei in zwei Positionen (Los 1 +2) und beinhaltet dabei zum einen den Bedarf in den Gebäuden der Stadt Passau selbst, und zum anderen in ihren Schulen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zu schweren Verfehlungen, Insolvenzverfahren und Liquidation, Zahlung von Steuern, Angaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Verfahrenssprache und Referenzen zu vergleichbaren Leistungen
Zusicherung einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmten Höhen
Angaben zu Bietergemeinschaften und Nachunternehmer/Eignungsleihe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.