Lieferung von Unterziehbekleidung permanent schwer entflammbar (pse) für die Bayerische Polizei Referenznummer der Bekanntmachung: V3-8014.01-0125-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Unterziehbekleidung permanent schwer entflammbar (pse) für die Bayerische Polizei
Gegenstand dieses Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit Unterziehbekleidung permanent schwer entflammbar (pse).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit Unterziehbekleidung permanent schwer entflammbar (pse).
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und endet nach Ablauf von 36 Monaten ab der Zuschlagserteilung.
Soweit ein Vertragspartner bis sechs Wochen vor Vertragsende die Kündigung nicht ausspricht, verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt maximal 48 Monate.
Der AG sichert dem AN die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen:
Verbindliche Abnahmemenge (gesamte Vertragslaufzeit):
- 15.200 Stück Unterziehhemd kurzarm
- 17.600Stück Unterziehhemd langarm
- 3.500 Stück Unterziehhose Damen
- 9.300 Stück Unterziehhose Herren
Unverbindliche Abnahmemenge (gesamte Vertragslaufzeit):
- 11.000 Stück Unterziehhemd kurzarm
- 11.400 Stück Unterziehhemd langarm
- 2.100 Stück Unterziehhose Damen
- 6.100 Stück Unterziehhose Herren
Als Höchstabnahmemenge werden während der Vertragslaufzeit
- 26.200 Stück Unterziehhemd kurzarm
- 29.000 Stück Unterziehhemd langarm
- 5.600 Stück Unterziehhose Damen
- 15.400 Stück Unterziehhose Herren
Stück vereinbart.
Erstlieferung
Der Lieferumfang für die Erstlieferung im Jahr 2023 nach dem Zuschlag beträgt:
- 3.000 Stück Unterziehhemd kurzarm
- 3.200 Stück Unterziehhemd langarm
- 750 Stück Unterziehhose Damen
- 1.750 Stück Unterziehhose Herren
Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen), für die Erst-lieferung wird sie rechtzeitig nach Zuschlag übermittelt.
Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der verbindlichen, vertraglich vereinbarten Abnahmemengen.
Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um voraussichtlichen Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser unverbindlichen Menge besteht nicht.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und endet nach Ablauf von 36 Monaten ab der Zuschlagserteilung.
Soweit ein Vertragspartner bis sechs Wochen vor Vertragsende die Kündigung nicht ausspricht, verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt maximal 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bedingungen gem. Bewerbungsbedingungen und Vergabeunterlage, auszugsweise:
1. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. §44 Abs. 1 VgV).
2. Erklärung Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
3. Erklärung Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
4. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG
5. Nachweis der Berufsausübung
6. Erklärung zu gewerblichen Schutzrechten gem. § 53 Abs. 8 VgV
7. Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
8. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG
9. Eigenerklärung Russland-Sanktionen
Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.