Lieferung von Elektroladeinfrastruktur DC-Ladesäulen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Elektroladeinfrastruktur DC-Ladesäulen
Lieferung von Elektroladeinfrastruktur DC-Ladesäulen
Lieferung von Elektroladeinfrastruktur DC-Ladesäulen (150/200 kW Ladestationen)
Lieferung von Elektroladeinfrastruktur DC-Ladesäulen (150/200 kW Ladestationen)
Lieferung von Elektroladeinfrastruktur DC-Ladesäulen (300 kW Ladestationen)
Lieferung von Elektroladeinfrastruktur DC-Ladesäulen (300 kW Ladestationen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Allgemeine Unternehmensdarstellung
Es sind Angaben zur Vorstellung des Unternehmens (insbesondere Name, Hauptsitz, Geschäftsfelder und
Unternehmenstätigkeiten, Produktionsstandorte, Vertriebsbüros und Serviceeinheiten in Deutschland) sowie
eine Erklärung, ob und auf welche Art das Unternehmen mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist,
anzugeben. (Musskriterium)
(2) Handelsregisterauszug bzw. Bescheinigung über den Eintrag in das Berufsregister Ihres Mitgliedstaates,
(nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) . (Musskriterium)
(3) Bietererklärung gemäß Vorlage. (Eigenerklärung AN_3)
Erklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124
GWB bzw. vorgenommener Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
Die Angaben des Bieters zu seiner Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden vom Auftraggeber
bei der (Prognose-)Entscheidung über die Eignung einbezogen. Liegen zwingende Ausschlussgründe
nach § 123 GWB vor, muss der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, sofern keine
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen werden. Liegen fakultative Ausschlussgründe
nach § 124 GWB vor, trifft der Auftraggeber die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem
Ermessen, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen werden. (Musskriterium)
(4) Erklärung, dass der Bieter der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß
nachkommt. (Musskriterium)
(5) Mindestlohnerklärung (AN6)
Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem eine Erklärung über die Einhaltung des gesetzlich vorgegebenen
Mindestlohnes abzugeben. Dabei ist die zur Verfügung gestellte Vorlage zu verwenden. (Musskriterium)
(6) Anerkennung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts im Vertragsfall. AN1 (Musskriterium)
(7) Eigenerklärung Verordnung EU 8332014
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien (AN3):
(1) Wirtschaftsauskunft (z. B. Creditreform, Creditsafe, Brügel, Bisnode oder vergleichbare)
(2) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Lieferungen: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen
auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung
im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar
(3) Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft (oder vergleichbares):
Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder einer
vergleichbaren Unfallversicherung einzureichen
(4) Qualitätszertifikate (z. B. ENEC oder vergleichbar)
(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte des Unternehmens, gegliedert nach
Lohngruppen bzw. Qualifikationen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Die
aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar. AN3
(2) Kriterium Referenzen: Angabe von 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5
abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt wurden:
Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte:
— Projektbezeichnung
— Ausführungszeitraum
— Auftraggeber (Name, Adresse),
— Art und Umfang der erbrachten Leistungen mit wesentlichen Mengen- und Leistungskennwerten
Die Lieferung muss bis zum 31.03.2024 erfolgen. Eine Lieferung nach diesem Zeitpunkt führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1.
genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt
hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über
die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung
der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135
GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen
Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3 GWB)