HWS Zeitlarn BA03 - BauleistungenAbschnitt 4 und 5 Referenznummer der Bekanntmachung: 035-01-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWS Zeitlarn BA03 - BauleistungenAbschnitt 4 und 5
Errichtung eines 100-jährlichen Hochwasserschutzes in Form von Betonwänden und mobilen Dammbalkenverschlüssen,
Herstellung von Verkehrsflächen (asphaltierte Anwohnerstraße und geschotterter Verteidigungsweg) sowie
Errichtung von 2 Pumpenschächten.
Gemeinde Zeitlarn
Errichtung eines 100-jährlichen Hochwasserschutzes in Form von Betonwänden und mobilen Dammbalkenverschlüssen,
Herstellung von Verkehrsflächen (asphaltierte Anwohnerstraße und geschotterter Verteidigungsweg),
Neubau Verrohrungen und Kanalverlegung,
Errichtung von 2 Pumpenschächten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HWS Zeitlarn BA03 Bauleistung Abschnitt 4 und 5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]